Da wir das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt nun mal haben, wie wir es haben, bin ich noch mal hingegangen und habe mir die Wahlversprechen und das Regierungsprogramm der AfD Ganz. Ganz. Ganz. Genau. angeschaut.
Ja.
Alle 258 Seiten dieses Fiebertraums.

Warum?
Weil mich schon interessiert, was so viele Menschen in Sachsen-Anhalt überzeugt hat, dafür in Kauf zu nehmen, eine Partei zu wählen, deren Landesverband vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Und nachdem ich mir den ganzen Bumms angesehen habe, muss ich erst mal fragen:
HABT IHR EIN AM RAD?
Fangen wir fair an. Ja, die AfD spricht tatsächlich bestehende Probleme Sachsen-Anhalts an.
Ärztemangel auf dem Land
Unterfinanzierte Krankenhäuser
Lehrkräftemangel
Hohe Kita- und Familienkosten
Finanznot der Kommunen
Probleme mit Infrastruktur
Pflege
Demografischer Wandel
Diese sensationellen Erkenntnise ist erstmal kein Hexenwerk.
Aber wenn das Dach brennt, ist:
„GUCK MAL, DAS DACH BRENNT!“
nunmal noch keine Feuerwehr.
Aber – und auch das gehört zu einem vernünftigen Faktencheck:
Ja, für einige dieser Probleme stehen im AfD-Programm tatsächlich ziemlich konkrete Lösungsvorschläge.
Zum Beispiel:
Landarztstipendien
Mehr Krankenhausinvestitionen
Krippen und Kindergärten ab dem ersten Kind beitragsfrei
Kostenloses Mittagessen von der Krippe bis zur Schule
Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel
Mehr finanzielle Mittel beziehungsweise Handlungsspielräume für Kommunen
Förderprogramme für Straßen, Schulen und Kultur
Und nu wird’s fast schon lustig:
Wüsste man bei einigen dieser Forderungen nicht, dass sie aus einem AfD-Programm stammen, könnte man Teile davon problemlos für linke Sozialpolitik halten.
Beitragsfreie Bildung?
Kostenloses Mittagessen?
Mehr öffentliche Investitionen?
Mehr Geld für Krankenhäuser und Kommunen?
Manches davon wird so oder ähnlich seit Jahren auch von der politischen Linken gefordert.Also habe ich mir drei Fragen gestellt:
IST DAS MIT DER FINANZPOLITIK DER AFD ÜBERHAUPT FINANZIERBAR?
KANN SACHSEN-ANHALT DIESE VERSPRECHEN ÜBERHAUPT SELBST UMSETZEN?
UND IST DAS ALLES ÜBERHAUPT MIT GELTENDEM RECHT VEREINBAR?
Und Freunde … da wird’s interessant.
IST DAS ÜBERHAUPT FINANZIERBAR?

Hier klafft ein ziemlich beeindruckendes Loch. Und das ist nicht einfach meine Einschätzung.
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle – IWH hat das AfD-Programm auf seine Finanzierung untersucht.
Dabei wurden: 136 KOSTENWIRKSAME MASSNAHMEN identifiziert. Also Vorhaben, die Geld kosten beziehungsweise Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben.
Das erste Problem:
Von diesen 136 Maßnahmen konnten überhaupt nur 28 anhand amtlicher Daten belastbar beziffert werden.
Und allein diese 28 Maßnahmen verursachen nach Berechnung des IWH ungefähr:
1,6 MILLIARDEN EURO PRO JAHR.
Jetzt kommt aber noch etwas dazu. Die AfD verspricht gleichzeitig:
keine neuen Schulden, keine Steuererhöhungen, keine neuen Abgaben und keine neuen Sondervermögen.
In der bisherigen Finanzplanung Sachsen-Anhalts ist allerdings eine durchschnittliche jährliche Nettokreditaufnahme von rund 877 MILLIONEN EURO vorgesehen.
Will die AfD auch darauf verzichten, muss dieses Geld ebenfalls irgendwo herkommen. Damit errechnet sich laut IWH ein bezifferbarer Finanzierungsbedarf von ungefähr: 2,5 MILLIARDEN EURO PRO JAHR.
Und jetzt stellen wir dagegen, was das IWH an Einsparungen belastbar beziffern konnte:
🟢 Bezifferbare Einsparungen: ca. 243 Mio. €
🔴 Bezifferbarer Finanzierungsbedarf: ca. 2,5 Mrd. €
💥 VERBLEIBENDE MINDESTLÜCKE: ca. 2,2 MRD. € PRO JAHR
Und dieses Wort ist wichtig:
MINDESTLÜCKE.
Denn wir reden hier eben nicht über sämtliche 136 kostenwirksamen Maßnahmen.
🟥 FAZIT ZUR FINANZIERUNG: DAS PROGRAMM HAT KEINE NACHVOLLZIEHBARE GESAMTGEGENFINANZIERUNG.
KANN SACHSEN-ANHALT DAS ALLES ÜBERHAUPT SELBST MACHEN?

Ganz klar: nein. Aber wieder fair bleiben:
Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, bei denen Sachsen-Anhalt tatsächlich erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten besitzt.
Landarztprogramm – weitgehend machbar.
Krankenhausinvestitionen – das Land hat hier erhebliche Kompetenzen.
Schulpolitik und Lehrkräfte -Bildung ist überwiegend Ländersache.
Polizeikräfte erhöhen – Landespolizei. Kann das Land grundsätzlich machen.
Kita-Beiträge verändern – landesrechtlich gestaltbar.
Kommunalen Finanzausgleich verändern – Landesgesetzgebung.
Abschiebehaftkapazitäten – grundsätzlich können Länder entsprechende Einrichtungen im Rahmen des Bundesrechts betreiben.
Also:
Ja. Es gibt konkrete Wahlversprechen, die eine AfD-Landesregierung tatsächlich angehen könnte.
Dem gegenüber stehen allerdings zahlreiche Forderungen, bei denen Sachsen-Anhalt gar nicht die notwendige Zuständigkeit besitzt.
Zum Beispiel:
Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken – Jugendstrafrecht? – Bundesrecht
Bürgergeldregelungen für Ukrainer*innen ändern – SGB II? – Bundesrecht
Stromsteuer senken – Überraschung: Bundessteuer
CO₂-Bepreisung abschaffen – Suprise – Bundesrecht.
EU-Regelungen zum sogenannten Verbrenner-Aus 2035 abschaffen. Ich geb euch einen Tipp. Es steckt bereits im Satz: EU.
und nochmal – EU-Emissionshandel abschaffen
Russland-Sanktionen beenden – Sachsen-Anhalt betreibt überraschenderweise keine eigene Außenpolitik – EU und Bund.
Nord Stream wieder in Betrieb nehmen Es gibt im Magdeburger Landtag keinen großen roten Knopf mit der Aufschrift:
„NORD STREAM AN“
Sachsen-Anhalt kann das nicht beschließen.
Kernenergie wieder einführen – Atomrecht? – Bund
Grundrecht auf Asyl ändern oder abschaffen Äh, wie sage ich das möglichst schonend?
GRUNDGESETZ.
Staatsangehörigkeitsrecht ändern Ebenfalls: Bundesrecht.
🟡 FAZIT ZUR ZUSTÄNDIGKEIT:
Ein Teil: ja
Ein Teil: nur mittelbar über Bund oder EU
Ein erheblicher Teil: Sachsen-Anhalt kann es überhaupt nicht allein umsetzen.
Und bevor jetzt wieder jemand mit:
„ABER DIE PROBLEME SIND DOCH REAL!“
um die Ecke kommt: JA.
Natürlich sind viele dieser Probleme real. Natürlich muss der Ärztemangel angegangen werden. Natürlich brauchen Krankenhäuser eine vernünftige Finanzierung. Natürlich brauchen Schulen genügend Lehrkräfte. Natürlich brauchen Familien Entlastung. Natürlich müssen Kommunen handlungsfähig bleiben. Natürlich muss Infrastruktur funktionieren.
Aber kein einziges dieser Probleme rechtfertigt Rechtsextremismus.
„Die haben beim Ärztemangel einen Vorschlag“ macht rechtsextreme Politik nicht demokratischer. Man kauft beim Bäcker schließlich auch nicht den Schimmel mit, nur weil zwei Brötchen in der Tüte ganz ordentlich aussehen.
und dann zum Schluss noch
IST DAS ALLES ÜBERHAUPT LEGAL?

Und auch hier:
Ja, es gibt vollkommen legal umsetzbare Vorhaben im AfD-Programm.
Beispielsweise:
mehr Geld für Krankenhäuser, ein Landarztstipendium, mehr Landespolizei, Änderungen am kommunalen Finanzausgleich oder
zahlreiche schulorganisatorische Veränderungen.
Das kann man politisch gut oder schlecht finden. Aber: Das sind legitime Forderungen.
Jetzt kommt allerdings das …
🟡 KLEINE ABER.
Manche Vorhaben wären nur eingeschränkt oder unter erheblichen rechtlichen Voraussetzungen möglich.
Nehmen wir beispielsweise:
🏠 HOMESCHOOLING.
Die AfD möchte die Schulpflicht durch eine „Bildungspflicht“ ersetzen und Hausunterricht ermöglichen. Hier muss man genau sein:
Ja, Schulrecht ist grundsätzlich Ländersache. Sachsen-Anhalt könnte sein Schulrecht also grundsätzlich verändern.
Aber:
Das Bundesverfassungsgericht hat die allgemeine Schulpflicht und die dahinterstehenden staatlichen Erziehungs- und Integrationsziele verfassungsrechtlich gestützt. Ein neues Homeschooling-System müsste deshalb diese verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen und insbesondere eine wirksame staatliche Aufsicht gewährleisten.
📺 DEN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNK.
Sachsen-Anhalt kann einen entsprechenden Staatsvertrag unter den vorgesehenen Voraussetzungen grundsätzlich kündigen. Die von der AfD angestrebte Konstruktion einer stärkeren staatlichen beziehungsweise steuerlichen Finanzierung stößt allerdings auf ein wesentlich größeres Problem:
STAATSFERNE.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt gerade, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zum Rundfunk der jeweiligen Regierung wird.
Und jetzt kommen wir vom kleinen Aber zum:
🔴 GROSSEN ABER.
BEI EINIGEN FORDERUNGEN WIRD ES VERFASSUNGSRECHTLICH RICHTIG HAARIG.
Nehmen wir ein besonders schönes Beispiel.
FÖRDERMITTELENTZUG WEGEN POLITISCHER POSITIONEN.
Die AfD möchte bestimmten Vereinen und Organisationen wegen politischer Betätigung beziehungsweise Positionen, die sie ablehnt, öffentliche Förderung oder steuerliche Vorteile entziehen. Und jetzt ist etwas wichtig:
Eine Regierung darf Förderprogramme verändern. Sie darf Fördertöpfe verkleinern. Sie darf Programme sogar vollständig abschaffen, sofern sie dabei die rechtlichen Vorgaben einhält.
Was sie aber nicht einfach machen darf, ist:
„EURE POLITISCHE MEINUNG GEFÄLLT UNS → KEIN GELD.“
Denn dann stehen unter anderem plötzlich vor der Tür:
Art. 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz
Art. 5 GG – Meinungsfreiheit
Art. 9 GG – Vereinigungsfreiheit
Wenn ein Förderprogramm gestrichen wird, muss das anhand rechtlich zulässiger und grundsätzlich gleicher Kriterien geschehen. Eine Regierung kann nicht einfach politische Freund*innen fördern und politische Gegner*innen aussortieren.
Und deshalb ist dieses beliebte:
„WIR STREICHEN DEN NGOs EINFACH DAS GELD!“
ein bisschen komplizierter als die Stammtischplatte suggeriert.
Denn: „NGO“ bedeutet nicht automatisch „linker Verein mit Jutebeutel“. In den Strukturen freier und gemeinnütziger Träger befinden sich beispielsweise Wohlfahrtsverbände, soziale Einrichtungen und teilweise auch Träger von Rettungs- und Hilfsdiensten. Denn wenn man einen kompletten Fördertopf abschafft, kann man nicht anschließend sagen:
„Aber die Organisation, die wir mögen, soll das Geld natürlich trotzdem bekommen.“
So funktioniert Gleichbehandlung nicht.
Und dann haben wir noch so eine kleine demokratische Nebensächlichkeit.
RICHTER*INNEN „ERMUTIGEN“, STRAFRAHMEN AUSZUSCHÖPFEN
Die AfD fordert in ihrem Programm sinngemäß, Richter*innen dazu zu „ermutigen“, bestimmte Straftaten mit maximaler Härte zu bestrafen und den Strafrahmen auszuschöpfen. Und Art. 97 GG sitzt währenddessen gemütlich in der Ecke und sagt:
NÖ.
Denn:
RICHTER*INNEN SIND UNABHÄNGIG.
Eine Landesregierung darf Richter*innen nicht politisch vorgeben, wie hart sie Menschen bestrafen sollen. Sie kann Gesetze anwenden lassen. Sie kann im Rahmen ihrer Kompetenzen politische Initiativen für Gesetzesänderungen starten.Aber sie darf der Justiz nicht sagen:
„Wir hätten gern künftig härtere Urteile von euch.“
Wir haben dafür nämlich diese lästige demokratische Erfindung namens:
GEWALTENTEILUNG.
Dann gabs da noch:
GENERELLES MINARETT-/MUEZZINVERBOT
Auch hier begegnen wir wieder diesem nervigen kleinen Büchlein:
GRUNDGESETZ.
Art. 4 schützt die Religionsfreiheit.
Natürlich kann der Staat allgemeine Regeln etwa zu: Lärmschutz, Baurecht, Nutzungszeiten oder öffentlicher Sicherheit erlassen.
Aber das ist etwas fundamental anderes als:
„Diese bestimmte Religion darf das grundsätzlich nicht.“
Allgemeine Regeln gelten allgemein.
Und schließlich natürlich noch:
„DIE ANTIFA ZUR TERRORORGANISATION ERKLÄREN“
Auch das kann eine Landesregierung nicht einfach beschließen. Die strafrechtliche Einordnung terroristischer Vereinigungen richtet sich nach dem Strafrecht, insbesondere § 129a StGB. Das entscheidet nicht der Ministerpräsident nach politischer Tagesform. Und da gibt es noch ein klitzekleines Problem:
„DIE ANTIFA“ IST KEINE EINZELNE ORGANISATION.
Es gibt kein Antifa-Hauptquartier. Keine Antifa-Mitgliedskarte. Keinen Antifa-Vorstand. Keine Antifa-Zentrale, in der morgens jemand den bundesweiten Dienstplan für alle Antifaschist*innen ausdruckt.
„Antifa“ ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche antifaschistische Gruppen, Initiativen, Netzwerke und Einzelpersonen.
Konkrete Organisationen können selbstverständlich strafrechtlich untersucht werden. Konkrete Straftaten können und müssen verfolgt werden. Aber:
„Wir erklären jetzt einfach DIE Antifa zur Terrororganisation.“
hat ungefähr die juristische Präzision von:
„ICH VERBIETE JETZT DAS INTERNET.“
UND WAS BLEIBT NACH DEM GANZEN FIEBERTRAUM?
Machen wir die drei Fragen noch einmal ganz einfach.
💰 1. FINANZIERT? – NICHT NACHVOLLZIEHBAR GEGENFINANZIERT.
Das IWH kommt beim belastbar berechenbaren Teil auf eine:
MINDESTLÜCKE VON RUND 2,2 MILLIARDEN EURO JÄHRLICH.
Und noch einmal: Mindestlücke.
🏛️ 2. VOM LAND UMSETZBAR?
🟡 TEILWEISE.
Bildung? – Ja
Polizei? – Ja
Landesverwaltung? -Ja
Krankenhausinvestitionen? – Ja
Kommunalpolitik? – In erheblichem Umfang ja
Aber zahlreiche prominente Forderungen zu:
Migration, Steuern, Strafrecht, Energie, Staatsangehörigkeit, Außenpolitik oder EU-Recht liegen nicht in der Zuständigkeit Sachsen-Anhalts.
⚖️ 3. MIT GELTENDEM RECHT VEREINBAR?
🟡🔴 SEHR UNTERSCHIEDLICH.
Einiges ist vollkommen legal und grundsätzlich machbar. Bei anderem bestehen rechtliche Hürden oder es wären Änderungen auf Bundes- beziehungsweise EU-Ebene notwendig. Und bei anderen Forderungen bestehen erhebliche Konflikte mit Grundrechten, Gewaltenteilung oder anderen verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Und genau deshalb lautet mein Fazit nach diesem ganzen Fiebertraum ausdrücklich nicht:
„ALLES IM AFD-PROGRAMM IST UNSINN.“ – Denn das wäre faktisch falsch.
Und wir müssen keinen Mumpitz erzählen, nur weil die AfD genug eigenen produziert. Mein Fazit ist viel unangenehmer:
Die AfD nimmt reale Probleme. Sie schreibt teilweise sogar konkrete und auf den ersten Blick attraktive Lösungen daneben. Und packt diese gemeinsam mit Rechtsextremismus, Kulturkampf und Forderungen in ein Regierungsprogramm, bei dem Teile nicht nachvollziehbar gegenfinanziert, andere vom Land überhaupt nicht umsetzbar und einzelne verfassungsrechtlich höchst problematisch sind.
Und dann wird aus:
„Die haben doch beim Krankenhaus einen guten Vorschlag!“
plötzlich die Rechtfertigung dafür, den ganzen Rest gleich mitzukaufen?
NEIN.
Ein kostenloses Kitaessen macht Rechtsextremismus nicht weniger rechtsextrem. Ein Landarztstipendium macht Angriffe auf Grundrechte nicht demokratisch. Und ein marodes Krankenhaus wird nicht dadurch saniert, dass man daneben einen Kulturkampf anzündet. Wer Veränderung will, darf Veränderung fordern. Wer bessere Schulen will, soll dafür kämpfen. Wer funktionierende Krankenhäuser will, soll Druck machen. Wer seine Kommune finanziell am Abgrund sieht, hat jedes verdammte Recht, wütend zu sein.
ABER REALE PROBLEME SIND KEIN FREIFAHRTSCHEIN FÜR RECHTSEXTREMISMUS.
Und nach der ganzen Lektüre bleibt für mich deshalb vor allem eine Frage:
Für diesen teilweise ungedeckten, teilweise außerhalb der Landeskompetenz liegenden und teilweise rechtlich höchst fragwürdigen Wunschzettel habt ihr den Rechtsextremismus ernsthaft gleich mitbestellt? Das muss mir erst mal einer erklären.
Quellen:
AfD Sachsen-Anhalt – Regierungsprogramm 2026 (PDF)
IWH zur Finanzierung des AfD-Regierungsprogramms:
https://www.iwh-halle.de/presse/pressemitteilungen/detail/studie-belegt-milliardenluecke-im-wahlprogramm-der-afd-sachsen-anhalt?utm_source=chatgpt.comhttps://www.iwh-halle.de/presse/pressemitteilungen/detail/studie-belegt-milliardenluecke-im-wahlprogramm-der-afd-sachsen-anhalt
Rechtliche Umsetzbarkeitsanalyse der GEW Sachsen-Anhalt:
https://www.gew-sachsenanhalt.net/aktuelles/detailseite/rechtliche-umsetzbarkeitsanalyse-des-afd-regierungsprogramms
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