Daniel Bax bastelt aus Recherche Doxing, aus Organisation Militanz und aus Feigheit Rechtsstaat
Heute habe ich in einer rechtspopulistischen Zeitung einen Kommentar über Danger Dan und Igor Levit gelesen. Jedenfalls dachte ich das zunächst. Der Text begann mit der Behauptung, ein antifaschistisches Lied sei ein Aufruf zur Selbstjustiz, führte über das angebliche Ausspionieren von Rechtsextremen und endete bei linken Militanzfantasien, der Hufeisentheorie und dem beruhigenden Hinweis, auch Rechtsextreme hätten schließlich Rechte. Dann sah ich noch einmal nach oben. Dort stand tatsächlich taz.
Der Kommentar heißt „Fragwürdige Antifa-Romantik“ (https://taz.de/Debatte-um-Liedtext/%216197164/) und stammt von Daniel Bax. Es geht um den Song „Keine Angst“, den Danger Dan gemeinsam mit Igor Levit in der hundertsten Ausgabe der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ aufführen sollte. Das ZDF lud beide kurz vor der Aufzeichnung wieder aus. Das ist der Vorgang, über den Bax schreibt.
Bevor jemand pflichtbewusst darauf hinweist, dass über seinem Text ausdrücklich „Kommentar“ steht: Ich habe es gesehen. Ein Kommentar darf subjektiv, polemisch und in seinem Urteil falsch sein. Tatsachenbehauptungen behalten trotzdem ihren Wahrheitswert. Auch juristische Begriffe verwandeln sich nicht in Dekoration, sobald eine Redaktion das Wort „Kommentar“ über sie setzt. Meinungsfreiheit ist keine Lizenz, Behauptungen an die Stelle einer Begründung zu schieben. Genau das geschieht hier jedoch fast durchgehend.

Das Urteil steht schon vor dem Verfahren
Bereits der Vorspann verkündet das Ergebnis: Der Song sei ein „Aufruf zur Selbstjustiz“. Damit ist der Deutungsrahmen gesetzt, bevor Bax auch nur eine Zeile untersucht hat. Selbstjustiz bezeichnet die eigenmächtige Bestrafung eines Menschen oder die private Durchsetzung eines vermeintlichen Rechts unter Umgehung staatlicher Verfahren. Der Song beschreibt dagegen sehr verschiedene Handlungen: Menschen zusammenbringen, Veranstaltungen organisieren, Geld sammeln, Aufkleber und Graffiti verbreiten, rechte Strukturen recherchieren, öffentliche Aussagen dokumentieren, Personen und Netzwerke sichtbar machen und sich auf mögliche Angriffe vorbereiten. Gegen Ende spielt der Text bewusst mit einer gewaltsamen Konfrontation und lässt seine Aussage in einer juristischen Grauzone stehen. Diese Passage ist gezielt provokant und wäre eine genaue Analyse wert. Bax nimmt sie zum Anlass, rückwirkend auch Festival, Recherche, Dokumentation und politische Organisation in den Eimer mit der Aufschrift Selbstjustiz zu werfen.
Das ist der erste Trick des Textes: Mehrere Handlungen mit völlig unterschiedlicher rechtlicher und politischer Qualität werden zu einem einzigen bedrohlichen Gesamtvorgang verschmolzen. Anschließend dient jede einzelne Handlung als Beleg für das Etikett, das Bax vorher auf den gesamten Song geklebt hat. Er begründet sein Urteil nicht. Er lässt sein Urteil die Begründung erzeugen. Ein argumentativer Kreisverkehr, in dem man nur lange genug herumfahren muss, bis die immer gleiche Ausfahrt wie ein Reiseziel aussieht.
Schon die Überschrift erledigt Vorarbeit. Das Wort „Romantik“ macht aus organisierter Gegenwehr eine gefühlige Projektion. Da planen Menschen keinen politischen Widerstand mehr, sie schwelgen in einem rebellischen Selbstbild. Der Zusatz „fragwürdig“ liefert das Urteil in einer Form, die wie eine offene Frage wirkt. So kann Bax den Text als Prüfung präsentieren, obwohl das Ergebnis schon in Überschrift und Vorspann feststeht.
Erst einmal den linken „Volkszorn“ erfinden
Der Einstieg gibt die Kritik von Danger Dan und Igor Levit in maximal zugespitzter Form wieder. Bax schildert einen feigen Intendanten, der aus Angst vor rechten Protesten einknicke – so würden es die beiden Künstler angeblich sehen. Ihre tatsächlichen Vorwürfe setzt er in Anführungszeichen, ihre Haltung formuliert er davor als Karikatur. Danach erklärt er den Zensurvorwurf für geeignet, „Volkszorn“ gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entfachen, und versieht ihn mit dem Zusatz, diesmal komme er von links.
Diese Formulierung steht dort nicht zufällig. „Volkszorn“ gehört zum Vokabular populistischer Mobilisierung, des aufgeputschten Publikums und der irrationalen Masse. Bax beschreibt damit keine Wirkung, für die er Belege liefert. Er verpasst der Kritik der Künstler eine politische Herkunft und eine emotionale Temperatur. Wer die kurzfristige Ausladung kritisiert, beteiligt sich nach diesem Framing bereits an einer linken Variante jener Kampagnen, mit denen Rechte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angreifen. Das Hufeisen liegt damit schon im ersten Absatz auf dem Tisch. Später muss Bax es nur noch aufheben.
Dabei bestand der konkrete Vorgang aus einem Eingriff der Senderleitung in eine redaktionell geplante Satiresendung. Die Macher der Sendung wollten den Song zeigen und anschließend diskutieren. Sie widersprachen der Entscheidung öffentlich. Der DJV sah die redaktionelle Freiheit berührt. Das ZDF selbst bestätigt die intensive Bewertung unter Beteiligung seiner Geschäftsleitung und seines Justitiariats. Ob der Vorgang unter den verfassungsrechtlich engen Zensurbegriff fällt, ist eine eigene juristische Frage. Der politische Vorwurf richtet sich gegen den autoritären Eingriff in ein geplantes Programm. Bax nutzt die begriffliche Verengung, um diese Kritik als gefährliche Erregung des Volkes zu markieren. Den Eingriff selbst verhandelt er kaum. Er verhandelt die Ungehörigkeit, ihn so deutlich zu benennen.
Von der Spraydose zur Gewalt in drei Absätzen
Danach fragt Bax, ob sich der Liedtext als Aufruf zu Straftaten und sogar zur Gewalt lesen lasse. Schon diese Formulierung senkt die Beweisschwelle bequem in den Keller. Texte kann man auf viele Arten lesen. Entscheidend wäre, welche Auslegung durch Wortlaut, Kontext und Gesamtwerk getragen wird. Für Bax genügt die Möglichkeit der belastendsten Lesart. Aus ihr wird schrittweise Gewissheit.
Er beginnt mit Graffiti. Wer ohne Erlaubnis eine fremde Wand besprüht, kann eine Sachbeschädigung begehen. Bax nennt das selbst eine Bagatelle. Dramaturgisch erfüllt sie dennoch eine wichtige Funktion: Der Song ist nun offiziell im Bereich des Strafbaren angekommen. Von dort geht es weiter zum Fotografieren rechter Treffen, zum Ermitteln von Arbeitsplätzen und Wohnorten, zum Beobachten von Netzwerken, zum Kontaktieren des Umfelds und zur Veröffentlichung von Namen, Funktionen und Adressen. Schließlich landet der Text bei Gewalt. Die Übergänge wirken fließend, weil Bax jede Stufe mit zunehmend belasteten Wörtern beschreibt.
Eine seriöse Prüfung müsste diese Handlungen auseinanderhalten. Das Fotografieren einer öffentlichen Demonstration hat eine andere rechtliche Qualität als die Veröffentlichung einer Privatadresse. Das Dokumentieren öffentlicher Telegram-Beiträge ist etwas anderes als eine beharrliche Nachstellung. Die Benennung der politischen Funktion eines Rechtsextremisten unterscheidet sich von der Verbreitung sensibler Daten mit dem Ziel, ihn einer konkreten Gefahr auszusetzen. Die Vorbereitung auf einen erwartbaren Angriff ist wiederum von einem eigenen Angriff zu trennen. Bax beseitigt diese Unterschiede. Am Ende erinnert sich der Leser an eine zusammenhängende kriminelle Operation, obwohl der Text mehrere Tätigkeiten mit unterschiedlichen Grenzen und Risiken beschrieben hat.
Besonders sichtbar wird das an seinem Gebrauch des Wortes „ausspionieren“. Bax schildert zunächst einzelne Recherchemethoden, fasst sie dann mit diesem Begriff zusammen und behandelt die Zusammenfassung anschließend als erwiesenen Charakter der gesamten Recherche. Das Verb transportiert Heimlichkeit, Feindseligkeit und illegitime Überwachung. Der Inhalt der jeweiligen Handlung tritt zurück, die Konnotation übernimmt die Beweisführung. Aus demselben Grund nennt er die Information eines Arbeitgebers über dokumentierte rechtsextreme Aktivitäten ein Anschwärzen. Schon die Wortwahl entscheidet, dass hier kein öffentliches Interesse und keine politische Verantwortlichkeit bestehen können. Der sprachliche Schuldspruch ist gesprochen, bevor überhaupt geklärt wurde, welche Information aus welcher Quelle an wen übermittelt werden soll.
Bax fragt außerdem, wen Danger Dan und Igor Levit überhaupt als Nazi betrachten. Als abstrakte Frage ist das legitim. In seinem Text erfüllt sie eine andere Funktion: Sie erzeugt den Eindruck, eine selbst ernannte Gruppe könne beliebige Menschen willkürlich markieren. Der Kontext des Liedes besteht aus rechten Strukturen, Treffen, Demonstrationen, öffentlichen Äußerungen und politischer Tätigkeit. Bax prüft keine denkbaren Kriterien und zeigt keinen Fall einer falschen Zuordnung. Er nutzt die fehlende Definition als Freifahrtschein für das ungünstigste Szenario. Aus einer möglichen Fehlerquelle wird ohne Zwischenschritt die Vermutung des Missbrauchs.
Doxing: eine Rechtsbehauptung, die schon beim Anklicken zerfällt
Den deutlichsten handwerklichen Ausfall leistet sich Bax beim Recht. Er erklärt das systematische Sammeln und Veröffentlichen privater Daten ohne Zustimmung pauschal zu Doxing und pauschal zu einer Straftat – unabhängig davon, ob die Veröffentlichung online oder an einem anderen öffentlichen Ort erfolgt. So einfach ist die Rechtslage nicht. Schon der Name des einschlägigen § 126a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__126a.html) lautet „Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“. Das Adjektiv steht dort, weil die Gefährdung keine entbehrliche Beilage ist.
Die Vorschrift erfasst die öffentliche Verbreitung personenbezogener Daten in einer Art und Weise, die geeignet und nach den Umständen darauf angelegt ist, die betroffene Person oder ihr nahestehende Menschen der Gefahr bestimmter schwerer Straftaten auszusetzen. Bei nicht allgemein zugänglichen Daten droht eine höhere Strafe. Absatz 3 verweist zudem auf die Ausnahmen des § 86 Absatz 4, zu denen staatsbürgerliche Aufklärung, die Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Kunst, Wissenschaft und Berichterstattung gehören. Das bedeutet keineswegs, dass jede Veröffentlichung einer Adresse zulässig wäre. Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Recht am eigenen Bild, Nachstellung und weitere Vorschriften können je nach Fall eine Rolle spielen. Es bedeutet sehr wohl, dass Bax’ pauschaler Satz juristisch falsch ist. Die Art der Daten, ihre Herkunft, die Form der Veröffentlichung, der Zweck, der Kontext und die konkrete Gefährdung sind entscheidend.
Besonders hübsch wird es, wenn man Bax’ Beleg anklickt. Er verlinkt einen taz-Artikel aus dem Jahr 2021 (https://taz.de/Gesetz-gegen-Feindeslisten-und-Doxing/%215746623/). Dieser Text erläutert ausdrücklich, dass die geplante Strafbarkeit an die Eignung geknüpft war, Betroffene der Gefahr schwerer Straftaten auszusetzen. Er beschreibt außerdem die damalige Sorge, die Regelung könne zu weit geraten und auch sachlich-informative Veröffentlichungen treffen. Bax’ eigene Quelle widerlegt also die Absolutheit seiner Aussage. Das ist keine vergessene juristische Fußnote. Es ist die zentrale Voraussetzung der Norm.
Unmittelbar danach folgt der feierliche Hinweis, in einem Rechtsstaat hätten auch Rechtsextreme ein Recht auf Privatsphäre. Natürlich haben sie das. Dieser Satz beantwortet nur keine der offenen Fragen. Politische Betätigung im öffentlichen Raum, Funktionen in Organisationen, Auftritte bei Demonstrationen und öffentlich verbreitete Aussagen gehören nicht automatisch zur Privatsphäre. Wohnadressen, Familienangehörige und andere sensible Informationen genießen einen wesentlich stärkeren Schutz. Genau deshalb wäre Differenzierung nötig. Bax verwendet den unbestreitbaren allgemeinen Satz als Schutzschild für alles, was er zuvor in einen Topf geworfen hat. Wer danach noch Unterschiede verlangt, klingt bereits wie jemand, der Rechtsextremen ihre Grundrechte nehmen möchte. Ein sehr praktischer Mechanismus. Man spart sich die Einzelfallprüfung und erhält gratis moralische Überlegenheit dazu.
Verboten, wirkungslos, geschmacklos – irgendein Einwand wird schon passen
Im nächsten Schritt wechselt Bax unauffällig die Ebene. Viele prominente Rechtsextremisten säßen ohnehin in Parlamenten, arbeiteten für die AfD oder schrieben für rechte Medien. Bei ihnen bringe ein Outing am Arbeitsplatz wenig. Auch der Hinweis auf einen örtlichen Neonazi in einem Dorf sei möglicherweise wirkungslos, weil Rechtsextreme dort längst offen auf Wahlplakaten stünden.
Gerade eben war die Veröffentlichung noch eine Straftat und ein gefährlicher Eingriff in die Privatsphäre. Nun ist sie vor allem nutzlos, weil die betreffenden Personen ohnehin bekannt seien. Wenig später wird sie wieder zum bedrohlichen Vorbild. Bax sammelt Einwände, ohne ihre Beziehungen untereinander zu prüfen. Ist die Information ohnehin öffentlich, schrumpft sein Privatsphärenargument. Ist die Information unbekannt, kann ihre Veröffentlichung sehr wohl eine Wirkung haben. Ist die Methode wirkungslos, taugt sie schlecht als drohendes Vorbild einer politischen Eskalation. Der Kommentar möchte alle drei Zustände gleichzeitig besitzen, weil jeder davon gerade einen anderen Satz stützt.
Auch sachlich verengt Bax den Gegenstand. Ein Wahlplakat zeigt einen Kandidaten, keine vollständigen Netzwerke, Treffpunkte, Helfer, Finanzierungswege, personellen Überschneidungen oder Verbindungen zu gewaltbereiten Gruppen. Journalistische und zivilgesellschaftliche Recherche beginnt häufig genau dort, wo eine Person öffentlich sichtbar wird. Bax tut so, als erledige das Foto auf einem Wahlplakat jede weitere Aufklärung. Nach dieser Logik könnte die investigative Abteilung einer Zeitung schließen, sobald alle Beteiligten einmal ihren Namen genannt haben. Das würde Kosten sparen und vermutlich den gesellschaftlichen Frieden erheblich verbessern. Vor allem den der Beteiligten.
Das rechte Spiegelbild, das Bax selbst widerlegt
Dann stellt Bax die Frage, was geschehe, wenn örtliche Rechtsextreme ihre politischen Gegner ebenfalls mit Steckbriefen öffentlich anprangerten. Seine Antwort folgt im nächsten Satz: Rechte Medien tun genau das längst. Sie greifen Aktivisten, Beamte und Richter persönlich an. Daraus zieht er erstaunlicherweise keine Erkenntnis über die längst vorhandene Bedrohung. Er macht daraus ein Argument für antifaschistische Zurückhaltung. Wenn Rechte Menschen einschüchtern, sollen Antifaschisten auf die öffentliche Benennung rechter Akteure verzichten, damit man das Verhalten der Rechten weiterhin glaubwürdig skandalisieren könne.
Das ist eine falsche Gleichsetzung, die sich als Sorge um moralische Konsistenz verkleidet. Gleiche äußere Mittel ergeben nicht automatisch gleiche Handlungen. Eine Zeitung kann den Namen und die Funktion eines politischen Akteurs aus öffentlichem Interesse veröffentlichen. Eine extremistische Gruppe kann personenbezogene Daten mit einer Drohkulisse verbreiten. In beiden Fällen stehen Buchstaben auf Papier oder Pixel auf einem Bildschirm. Für die Bewertung zählen Datenart, Zweck, Kontext, Adressaten und vorhersehbare Folgen. Wer diese Unterschiede beseitigt, könnte auch einen investigativen Bericht nicht mehr von einer Feindesliste unterscheiden.
Bax fragt, wie man rechte Angriffe noch skandalisieren wolle, wenn man selbst Personen öffentlich benenne. Ich halte die Antwort für überschaubar: durch Kriterien. Man prüft, was veröffentlicht wurde, warum es veröffentlicht wurde, ob es belegt ist, welches öffentliche Interesse besteht und welche Gefahr dadurch geschaffen wird. Genau diese Arbeit verweigert sein Kommentar. Statt Kriterien bietet er Symmetrie. Beide Seiten veröffentlichen Namen, also nähern sie sich einander an. Dass die eine Seite Menschen aufgrund zugeschriebener Herkunft, Religion, Sexualität oder politischer Gegnerschaft bedroht und die andere organisierte rechtsextreme Tätigkeit dokumentiert, verschwindet aus dem Bild. Übrig bleibt eine beruhigende geometrische Form. Hufeisen sind schließlich leichter zu zeichnen als politische Zusammenhänge.
Der Widerspruch, den es nur bei Bax gibt
Anschließend entdeckt Bax einen angeblich bemerkenswerten Widerspruch. Danger Dan und Igor Levit misstrauten Staat und Polizei beim Vorgehen gegen rechte Strukturen. Gleichzeitig glaubten sie aus unerfindlichen Gründen, die „öffentliche Meinung“ hinter sich zu haben. Diese beiden Aussagen widersprechen einander überhaupt nicht. Polizei, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz, Regierungen und gesellschaftliche Mehrheiten sind verschiedene Dinge. Man kann staatlichen Institutionen misstrauen und Unterstützung in Teilen der Bevölkerung erwarten. Man kann ebenso politisch handeln, ohne eine Mehrheit hinter sich zu vermuten. Widerstand ist kein Produkt, dessen Einführung erst nach erfolgreicher Marktanalyse erlaubt wird.
Vor allem behauptet Bax diese Voraussetzung selbst. Der Song sagt keineswegs, antifaschistische Gruppen würden von einer wohlwollenden Mehrheit getragen. Sein Ausgangspunkt ist gerade die Gefahr, dass Rechtsextreme in Parlamenten und auf der Straße weiter erstarken, während alle anderen bequem warten. Bax legt den Künstlern den Glauben an eine Mehrheit in den Mund und erklärt diesen erfundenen Glauben anschließend für naiv. Das ist ein klassischer Strohmann, nur trägt er hier einen Presseausweis.
Der aufschlussreichste Satz folgt danach: In manchen Regionen habe die AfD bereits eine Mehrheit hinter sich. Für Bax ist das ein Argument gegen die Wirksamkeit öffentlicher Gegenwehr. Ich lese darin etwas anderes. Je größer die Zustimmung zu einer antidemokratischen Bewegung wird, desto dringender werden Aufklärung, Organisation und Widerstand. Bax verwandelt das Warnsignal in ein Unterwerfungsargument. Je erfolgreicher die extreme Rechte, desto vorsichtiger sollen ihre Gegner auftreten. Ab 51 Prozent wird Antifaschismus dann vermutlich zur Ruhestörung.
Mehrheiten entscheiden über Mandate und Regierungen. Sie entscheiden nicht darüber, ob Menschenwürde, Gleichheit und demokratische Grundrechte ihren Wert behalten. Eine Demokratie, die ihre eigene Verteidigung nur gestattet, solange Antidemokraten in der Minderheit bleiben, hat ihre Kapitulationsurkunde bereits in die Geschäftsordnung eingeheftet.
Wenn die Argumente ausgehen, wird der Kunstgeschmack zuständig
Nachdem Bax den Song politisch und juristisch belastet hat, eröffnet er ein ästhetisches Nebenverfahren. Die Kunstfreiheit greife, die Ästhetik sei jedoch bedenklich. Er bescheinigt dem Text wenig Poesie, verspottet die Klavierbegleitung und erklärt Danger Dan erwartungsgemäß zu keinem Kurt Tucholsky. Das ist sachlich ungefähr so ergiebig wie die Feststellung, Daniel Bax sei kein Egon Erwin Kisch. Es stimmt höchstwahrscheinlich und erklärt nichts.
Der ästhetische Verriss erfüllt eine klare Funktion. Wo sich der angebliche Gewaltaufruf nicht sauber belegen lässt, kann Bax das Werk wenigstens geschmacklich herabsetzen. Aus einem politischen Streit wird teilweise eine Frage künstlerischer Qualität. Selbst wenn seine Musikkritik allgemeingültig wäre, würde daraus kein Argument für die Ausladung entstehen. Das ZDF hatte keinen Lyrikpreis zu vergeben. Es plante einen Beitrag in einer Satiresendung über Radikalisierung und die Wehrhaftigkeit der Demokratie. Ein kontroverser, direkter und wenig verschlüsselter Text wäre dort eher Gegenstand als Betriebsunfall gewesen.
Die Berufung auf Tucholsky vollendet die unfreiwillige Komik. Bax lobt dessen ironischen Text aus dem Jahr 1931, der die Nachgiebigkeit des liberalen Bürgertums gegenüber dem wachsenden Faschismus angriff. Gleichzeitig schreibt er einen ganzen Kommentar, der heutige antifaschistische Gegenwehr wegen mangelnder Ironie, zweifelhafter Ästhetik und möglicher Ungehörigkeit abwertet. Der tote Tucholsky darf Faschisten bekämpfen. Er ist kanonisiert, historisch eingerahmt und kann keine aktuelle Senderleitung mehr in Verlegenheit bringen. Der lebende Danger Dan soll seine Warnung feiner ziselieren, damit das liberale Bürgertum beim Nachgeben wenigstens kulturell angemessen begleitet wird.
Psychologisieren ersetzt das Widerlegen
Im letzten Teil beschreibt Bax den Song als Zeitdokument einer zunehmend „paranoiden und selbstgerechten Stimmung“, die aus Ohnmacht in „Militanz-Fantasien“ flüchte. Hier verlässt er die Analyse einzelner Aussagen endgültig und diagnostiziert eine ganze politische Szene. Aus der Frage, ob rechte Netzwerke ausreichend verfolgt werden, wird ein seelischer Zustand derjenigen, die auf sie hinweisen. Aus dokumentierter Bedrohung wird gefühlte Ohnmacht. Aus der Organisation von Schutz und Gegenwehr wird eine Fantasie.
Die Realität eignet sich nur mäßig für diese Diagnose. Das Bundesamt für Verfassungsschutz registrierte für 2025 1.395 rechtsextremistische Gewalttaten (https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_node.html), rund 8,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Song verweist außerdem auf rechte Verbindungen in Sicherheitsbehörden und auf bewaffnete Netzwerke. Bax widerlegt diese Hinweise nicht. Er verschiebt die Aufmerksamkeit von der möglichen Gefahr auf die vermeintliche charakterliche Verfassung der Menschen, die sie ernst nehmen. Das ist ein bewährtes Verfahren: Wer die Warnenden psychologisiert, muss sich mit der Warnung weniger lange aufhalten.
Der Schluss des Songs ist provokant. Er deutet eine körperliche Konfrontation an, spricht von Vorbereitung und grüßt Personen, die mit militanten Angriffen auf Neonazis verbunden werden. Ich muss diese Provokation weder übersehen noch in eine harmlose Bastelanleitung umdeuten. Sie ist absichtlich gesetzt und verdient eine genaue Diskussion. Bax führt diese Diskussion kaum. Er benutzt den Schluss als rückwirkendes Lösungsmittel, in dem alle vorherigen Unterschiede verschwinden. Danach erscheinen ein antifaschistisches Konzert, ein Recherchearchiv, die Dokumentation öffentlicher Äußerungen und ein gewaltsamer Angriff als Teile desselben Projekts.
Wie ich die konkreten Handlungen bewerte, die Lina E. oder anderen zugerechnet und teilweise gerichtlich festgestellt wurden, ändert an diesem Taschenspielergriff nichts. Ein Urteil über einen konkreten Angriff entscheidet nichts über die Legitimität antifaschistischer Recherche. Bax setzt die Namen ans Ende seiner Beweiskette und lässt ihre Assoziation die Arbeit übernehmen, die sein Argument bis dahin nicht geleistet hat. Kontaktschuld ist eben ausgesprochen effizient. Sie kommt ohne lästige Zwischenschritte aus.
Sein letzter Satz behauptet schließlich, diese Antifaschisten merkten nicht, wie nahe sie ihren Gegnern kämen. Damit ist das Hufeisen geschlossen. Politische Ziele, Auswahl der Opfer, gesellschaftliche Machtverhältnisse und historische Erfahrung werden eingeebnet, bis nur noch eine abstrakte Ähnlichkeit der Methode übrig bleibt. Gewalt bleibt als konkrete Tat bewertbar und kritisierbar. Daraus entsteht keine ideologische Verwandtschaft zwischen Faschismus und Antifaschismus. Wer beides zusammenrückt, weil in beiden Zusammenhängen Zwang oder Gewalt vorkommen kann, könnte mit derselben Logik Feuerwehr und Brandstifter einander annähern: Beide beschäftigen sich auffällig intensiv mit Feuer.
Dieser Text stammt von keinem verirrten Gastautor
Nach der Lektüre habe ich mir angesehen, wer Daniel Bax ist. Er ist laut taz-Autorenprofil (https://taz.de/Daniel-Bax/%21a35/) Journalist, Autor und Themenchef im Regieressort. Er hat Bücher über antimuslimischen Rassismus und Rechtspopulismus veröffentlicht. Sein aktuelles Buch heißt „Die neue Lust auf Links“ und behandelt das Comeback der Linkspartei. Der Kommentar stammt damit von jemandem, der politische Sprache und rechte Strategien beruflich seit Jahren beobachtet.
Ich kann nicht in Bax’ Kopf sehen und muss ihm keine verborgene Absicht unterstellen. Ich kann die Wirkung seines Textes beschreiben. Er übernimmt zentrale Frames, mit denen Rechte antifaschistische Arbeit seit Jahren delegitimieren: Recherche wird zum Ausspionieren, Veröffentlichung zum Doxing, Organisation zur Militanz, staatliches Versagen zum Hirngespinst der Kritiker, Antifaschismus zum spiegelbildlichen Extremismus. Dass dies unter dem Logo einer linken Zeitung geschieht, macht die Wirkung eher wertvoller. Rechte Medien können sich nun auf einen taz-Themenchef berufen, wenn sie Antifa und Neonazis wieder einmal als zwei gleich gefährliche Straßenseiten verkaufen.
Auch die taz darf gegensätzliche Kommentare veröffentlichen. Ihre Debattenseite weist eigens darauf hin. Pluralismus schützt eine Zeitung vor Einförmigkeit, keinen einzelnen Text vor Kritik. Ein breites Meinungsspektrum ist kein Reinigungsprogramm für falsche Rechtsbehauptungen, unbelegte Psychologisierungen und falsche Gleichsetzungen.
Die Ironie seines Buches bleibt trotzdem bemerkenswert. Linkssein scheint in diesem Kommentar wunderbar zu funktionieren, solange es als Parteicomeback, Wahltrend und Gegenstand eines Sachbuchs erscheint. Sobald Menschen lokale Strukturen aufbauen, Rechtsextreme recherchieren, Namen nennen und sich auf reale Konfrontationen vorbereiten, verwandelt sich die neue Lust in einen Verdachtsfall. Links darf Marke sein. Praktische Folgen stören das Erscheinungsbild.
Was von Bax’ Kommentar übrig bleibt
Am Ende hat Bax den behaupteten Aufruf zur Selbstjustiz nicht nachgewiesen. Er hat einen sprachlichen Parcours gebaut, in dem das gewünschte Urteil plausibel wirken soll. Zuerst steht die Verurteilung im Vorspann. Dann folgen aufgeladene Begriffe, die sehr verschiedene Handlungen zu einem kriminellen Gesamtbild verbinden. Eine pauschale Rechtsbehauptung erklärt die Veröffentlichung personenbezogener Daten generell zur Straftat, obwohl selbst die verlinkte Quelle das Gegenteil belegt. Eine falsche Symmetrie setzt antifaschistische Recherche mit rechten Einschüchterungskampagnen gleich. Ein erfundener Widerspruch unterstellt den Künstlern den Glauben an eine gesellschaftliche Mehrheit. Die Stärke der AfD wird zum Argument für Zurückhaltung. Ein Geschmacksurteil ersetzt fehlende politische Beweise. Zum Schluss erklärt eine psychologische Ferndiagnose die Warnenden zum eigentlichen Problem.
Das alles tarnt sich als nüchterne rechtsstaatliche Abwägung. Tatsächlich verschiebt der Text den gesamten Konflikt. Rechte Strukturen bilden nur noch die Kulisse. Im Zentrum stehen plötzlich die Menschen, die sie recherchieren, benennen und bekämpfen wollen. Ihre Sprache ist zu hart, ihre Methoden sind zu direkt, ihre Kunst ist zu wenig ironisch, ihr Misstrauen gegenüber dem Staat ist ungehörig und ihre Entschlossenheit wirkt verdächtig. Der Staat darf versagen. Antifaschisten müssen sich dabei tadellos benehmen.
So entsteht ein Kommentar, den eine rechtspopulistische Zeitung kaum umschreiben müsste. Sie könnte das taz-Logo entfernen, zwei Genderzeichen austauschen und wäre druckfertig. Faschisten behalten ihre Privatsphäre, das ZDF seine Ruhe, der Themenchef seine demokratische Besorgnis und Tucholsky darf aus dem Grab heraus den literarisch angemessenen Widerstand liefern. Eine großartige Arbeitsteilung. Wenn am Ende wieder niemand zuständig gewesen sein will, wird wenigstens das Klavier nicht zu schmalzig geklungen haben.

