
Der Wunsch, ein eigenes Kind zu haben, ist nur allzu verständlich, aber nicht immer erfüllbar. Um so verständlicher ist es, sich nach alternativen Möglichkeiten umzusehen.
In Deutschland ist die Befruchtung einer Eizelle, durch Sperma einer vertrauten – oder einer fremden Person, gesetzlich, möglich. Diese Möglichkeit wird meist dann genutzt, wenn der eigene Partner zeugungsunfähig ist, man sich aber, gemeinsam, ein Kind wünscht. Zu Konflikten kann es dann kommen, wenn das Kind zu sehr dem Erzeugen und zu wenig dem Vater entspricht, und dadurch eine Distanz zwischen Kind und Vater entsteht.
Als Alternative würde, in Deutschland, nur die Adoption bestehen, allerdings sind die Hürden sehr hoch, sodass der Wunsch nach einem Adoptivkind, oft unerfüllt bleibt.
Die dritte Möglichkeit, wäre die Leihmutterschaft, die allerdings, in Deutschland, nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist. Auch moralisch wird die Möglichkeit, in und außerhalb von Religionen als verwerflich betrachtet, da hierbei Kinder eine Handelsware darstellen und die Gefahr besteht, dass die Leihmütter, mit der Geburt von Kindern, ihren Lebensunterhalt finanzieren.
Anders, als in Deutschland, ist die Leihmutterschaft, in Kalifornien (USA) erlaubt und durch Richterrecht geregelt.
So existieren Agenturen, die Leihmütter vermitteln. Die Mütter müssen sich unterschiedlichen Untersuchungen und Überprüfungen unterziehen, bevor sie eine Zulassung erhalten. Zwischen der Leihmutter und den zukünftigen Eltern findet ein Kennenlernprozess statt, bei der beide Parteien jederzeit zurücktreten können. Sofern die Leihmutter und die zukünftigen Eltern sich bereit erklärt haben, wird ein Vertrag geschlossen, der die gesamten Kosten für die künstliche Befruchtung, über medizinische Untersuchungen und Behandlungen, durch die zukünftigen Eltern enthält. Weiterhin können zusätzliche Punkte vereinbart werden, wie z.B. die Ernährung oder die Wohnumgebung, für die die zukünftigen Eltern aufzukommen haben und, nicht zuletzt, erhält die Leihmutter einen Geldbetrag, als Entlohnung.
Abgesehen davon, dass Schwangerschaften auch immer ein gewisses gesundheitliches Risiko mit sich bringen, und die Gefahr besteht, dass es zu einer Mehrlingsschwangerschaft kommt, die nicht vertraglich vereinbart war, ist es gerade die Bezahlung der Mutter, die von vielen Menschen negativ betrachtet wird. Von „Anmietung der Gebärmutter “ bis hin zu „Kinderhandel“ und „Ausnutzung von finanziellen Notsituationen“ ist die Rede und diese Einwürfe, die, in Deutschland, ein Verbot begründen, sind nicht unbegründet. In Kalifornien ist es möglich, ein Kind auch durch eine Familienangehörige oder andere Personen austragen zu lassen, wobei dann kein finanzielles Interesse besteht, aber auch das ist in Deutschland verboten.
Ein Punkt, für die Ablehnung, der selten erwähnt wird, aber keineswegs unwichtig ist, ist, das, in den USA, prominente Personen auf die Leihmutterschaft zurückgreifen, obwohl es dafür keinen medizinischen Indikator gibt. Gründe dafür ist der Unwille, sich den Schwangerschaftssymptomen und den damit einhergehenden körperlichen Veränderungen, auszusetzen und seine berufliche Tätigkeit zu unterbrechen. Man will einfach nur ein geborenes Kind in die Arme gelegt bekommen, ohne selbst mehr, als Geldleistungen, geleistet zu haben.
Zudem haben, in Deutschland, Kinder auch Rechte. So sind die Eltern, ab dem 16. Lebensjahr, dem Kind die Herkunft mitzuteilen und dem Kind die Möglichkeit zu geben, die leiblichen Eltern bzw. den Elternteil kennenzulernen und das trifft auch auf Samenspenden zu.
Das Thema „Leihmutterschaft“ wurde bereits mehrfach, in Deutschland, diskutiert, trifft aber auf Ablehnung bei der CDU/CSU und bei den Kirchen.
Genauso, wie der Wunsch nach Kindern verständlich ist, ist die Ablehnung einer Leihmutterschaft verständlich, aber man sieht auch, dass dieses Verbot, auch durch Deutsche, umgangen wird, in dem sich die Menschen, mit Kinderwunsch, sich in die USA begeben und das Kind dann auch in den USA geboren wird, wo dann die rechtlichen Verhältnisse, vor einem Gericht, bestätigt werden. In Deutschland ist das dann nicht strafbar.

