
Die Bundesregierung möchte den Unterhaltsvorschuss für Kinder, ab dem 16. Lebensjahr, streichen und warum das so ist, sollte man sich mal genauer anschauen.
Grundsätzlich ist jedes Elternteil dazu verpflichtet, für ein Kind aufzukommen und, wenn die Eltern zusammenleben, ist das auch kein Problem. Problematisch wird es dann, wenn die Eltern nicht zusammenleben, denn dann hat das Elternteil, bei dem das Kind lebt, Anspruch auf Kindesunterhalt.
Der unterhaltspflichtige Elternteil ist dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Ist also verpflichtet, einen Job anzunehmen, ggf. auch einen zweiten und selbst, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil in einer neuen Beziehung lebt und Kinder hat, hat das erstgeborene Kind Vorrang. Gesetzlich geregelt ist das im Paragrafen 1601 BGB ff.
Wird der Unterhalt, aus irgendwelchen Gründen, nicht gezahlt, kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Unterhaltsvorschuss beantragen, der allerdings geringer ist, als der gesetzlich festgelegte Unterhalt. Die Ansprüche auf Unterhalt, gehen, während der Gewährungszeit, an die Behörde über, wobei die Differenz zum eigentlichen Betrag, als Anspruch, beim Elternteil verbleibt.
Ab dem 16. Lebensjahr hat das Kind, außer, es macht das Abitur, die Schulausbildung beendet und erlernt einen Beruf, mit eigenem Einkommen, wobei das Einkommen, in der Regel, den Unterhaltsanspruch übersteigt. Zwar hat das Kind auch, während der beruflichen Ausbildung, weiterhin Anspruch auf Unterhalt, die Merz-Regierung geht aber davon aus, dass das Kind nicht mehr zwingend auf den Unterhalt angewiesen ist.
Indirekt wird also das Elternteil, bei dem das Kind lebt, dazu angehalten, auf das Kind einzuwirken, sich eine geeignete Ausbildungsstelle zu suchen und das ab dem 16. Lebensjahr.
Von den Behörden wird schon länger bemängelt, dass das alleinerziehende Elternteile nicht hinreichend den Klageweg nutzt, um Unterhalt einzuklagen, dabei stehen Kontopfändungen, Lohnpfändungen, usw. als Möglichkeit zur Verfügung.
Die Merz-Regierung will also zwei Dinge erreichen:
- Das Kind geht, ab dem 16. Lebensjahr, arbeiten
- Das erziehende Elternteil kümmert sich stärker um die Beitreibung des Unterhaltes.
Wirklich sichtbar wird das Problem, das die Merz-Regierung verursacht dann, wenn das Kind, auch über das 16. Lebensjahr hinaus, weiterhin die Schule besucht, um das Abitur zu machen und zu studieren. Sofern der Unterhalt nicht beigetrieben werden kann, muss das alleinerziehende Elternteil, das Kind finanziell, selbst versorgen oder das Kind muss Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) beantragen.
Bei der Gewährung der Grundsicherung ist der Notendurchschnitt des Kindes, unter Berücksichtigung, das Abitur auch zu bestehen, nicht unerheblich. So kann das Jobcenter, bei einem dauerhaft unzureichenden Notendurchschnitt, verlangen, die Schule abzubrechen und sich eine Ausbildungsstelle zu suchen.
Es ist also nicht so, wie, in der Öffentlichkeit dargestellt, dass der Wegfall des Unterhaltsvorschusses, ab dem 16. Lebensjahr, dazu führt, dass ein Elternteil gänzlich ohne Unterstützung dasteht, sondern, dass die Verantwortung auf das Kind übertragen wird, arbeiten zu gehen oder einen Antrag beim Jobcenter zu stellen.

