
Mit Sicherheit gibt es vieles bei Jens Spahn zu kritisieren. Maskendeals, Leihmutterschaft, Fehlzeiten, krank im Urlaub usw. usf. Aber darum soll es hier nicht gehen. Jens Spahn hat im Jahr 2019 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der queere Menschen schützen soll: das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“.
Zur Erklärung: Konversionsbehandlung ist eine Methode, um Menschen von „Homosexualität“ oder „trans* Identität“ zu heilen. Dies geschieht unter dubiosesten und natürlich unwirksamen Behandlungsmethoden. Zum Beispiel wurden homosexuellen Menschen erotische Darstellungen gezeigt und sie gleichzeitig mit Medikamenten behandelt, die starke Übelkeit verursachten – klassische Konditionierung.
Wer sich mit Überlebenden von Konversionsbehandlungen unterhält, begegnet Menschen, die zum Teil schwer traumatisiert sind und noch Jahre später unter den Folgen leiden. Für manche hat das gravierende Auswirkungen auf ihr Liebes- und Sexualleben.
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz gilt für alle am Menschen durchgeführten Behandlungen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind (Konversionsbehandlung).
Nun ruft dieser Paragraph ein bestimmtes Klientel auf den Schirm: die Anti-Trans*-Bewegung, vorrangig TERFs (Trans-Exclusionary Radical Feminist). Diese Gruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht, unter dem Deckmantel des Kinderschutzes trans* Menschen das Leben so schwer wie möglich zu machen. Unter anderem wollen sie das Selbstbestimmungsgesetz ersatzlos streichen und somit eine Transition verunmöglichen.
Sie wollen angeblich nur den Punkt „geschlechtliche Identität“ aus dem Gesetz gestrichen sehen. Rona Duwe ist diesbezüglich mit dieser Forderung im Lobbyregister des Deutschen Bundestages registriert, und die Biologiedoktorandin Marie-Luise Vollbrecht äußert diese Forderung auf ihrem X-Account. Beide sind prominente Personen in der Anti-Trans*-Bewegung in Deutschland.
Wenn nun der Punkt „geschlechtliche Identität“ gestrichen wird, hat das direkte Auswirkungen auf Konversionsbehandlungen bei Homosexualität. Ohne diese Ausnahme würde das Gesetz enger werden: Therapeut*innen hätten mehr „Freiheit“, zu „erkunden“, was Homosexualität als „Dysphorie“ umdeuten könnte.
Kurz: Das Gesetz ist nicht getrennt – es ist ein Schutzschild für alle. Wenn man die Ausnahme streicht (was sie wollen), wird das gesamte Verbot poröser, weil der Fokus nur auf „Geschlecht“ geht und nicht mehr so klar auf Orientierung.
Marie-Luise Vollbrecht fordert explizit die Abschaffung des Konversionsbehandlungsschutzes in Bezug auf „Gender-Identität“ – also die Streichung der Trans-Ausnahme. Sie spricht davon, man müsse „früh ansetzen, den Kindern zu helfen“, was in der Wirkung klar transitionverhindernd ist, und fordert zusätzlich eine „freie Therapie“ für Eltern und Fachkräfte. Damit verschiebt sie den Fokus weg vom bestehenden Schutz vor Konversionsmaßnahmen und öffnet Raum für Eingriffe, die insbesondere für queere und trans* Jugendliche problematisch wären.
Rona Duwe: In ihren Blogs und Broschüren (z. B. dem indizierten „Wegweiser aus dem Transgenderkult“) kritisiert sie das Gesetz als „Angriff auf Therapiefreiheit“ und fordert Reformen, die Transitionen als „Konversion“ einbeziehen – wieder die Streichung der Ausnahme.
Sie argumentiert, dass viele „trans-Kinder“ eigentlich homosexuell sind und durch Affirmation „konvertiert“ werden. Aber juristisch: Das schwächt das Verbot für echte Homo-Konversion, weil Therapeut*innen dann „deprogrammieren“ dürfen, ohne klare Grenzen.
Sie fordern keine Aufweichung speziell bei Homosexualität – aber ihre Änderung führt dazu, weil das Gesetz nicht splittbar ist. Es ist wie ein Damm: Löcher für Trans stopfen, aber der ganze Damm wird instabil, und Wasser (Schäden für Homo-Opfer) sickert durch.
Gastautor Admin H
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Quelle:
Quelle: Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, Ausfertigungsdatum: 12.06.2020, Gesetze im Internet,
https://www.gesetze-im-internet.de/konvbehschg/BJNR128500020.html

