
Im April 2026 veröffentlichte das US-Nationalarchiv die NSDAP-Mitgliedsakten. Für die Medien war dies ein großer Aufmacher, denn man konnte endlich nach seinen Vorfahren und deren Mitgliedschaft in der NSDAP forschen.
Tatsächlich liegen die Mitgliedsunterlagen auch im Bundesarchiv in Berlin, nur sind die Unterlagen nicht frei zugänglich, dafür aber, unter Umständen, weitaus umfangreicher.
Um aus dem Bundesarchiv Informationen erhalten zu können, ist eine kostenpflichtige Suchanfrage, notwendig. Es wird, pro Person, ein Suchantrag gestellt und Archivmitarbeiter suchen dann in den Unterlagen. Für Kopien muss zusätzlich gezahlt werden. Viele der Unterlagen sind auch heute noch mit einem Sperrvermerk versehen, sodass nur direkte Familienangehörige (Kinder oder Enkel) eine Auskunft erhalten können. Der Datenschutz, in Deutschland, lässt keine vollständige Veröffentlichung der Akten zu, obwohl einige Listen, ohne Geburtsdaten der Personen, bei Wikipedia zu finden sind.
Weil der Zugang, in Deutschland, erschwert ist, war die Veröffentlichung durch das US-Nationalarchiv eine kleine Sensation, jeder kann nun frei und ungehindert suchen.
Aussagekräftig sind die zugänglichen Unterlagen jedoch nicht. Sie enthalten den Namen, das Datum der Aufnahme in die Partei, sowie die Wohnanschrift. Nur sehr wenige Unterlagen enthalten auch Fotos.
Das, was auf den ersten Blick wichtig ist, ist das Eintrittsdatum. Es macht einen Unterschied, ob jemand bereits vor der Machtübernahme Mitglied der NSDAP gewesen war, vielleicht auch schon Mitglied der Vorgängerpartei, die nur rund einen Monat bestand, oder erst im Laufe der Zeit beigetreten war.
Die Personen, die bereits vor der Machtübernahme Mitglied waren, waren zweifelsfrei Unterstützer der Partei. Häufig trugen sie das Parteiabzeichen, sichtbar, am Mantel oder der Jacke, forderten Familienangehörige, Nachbarn und Bekannte auf, ebenfalls der Partei beizutreten und übten unterschiedlichen Druck aus, was sich z.B. auch im Gastwirtschaftsgewerbe, sichtbar, zeigte.
Personen, die erst nach der Machtübernahme beigetreten waren, taten es aus unterschiedlichen Gründen. Zum einen war es im Staatsdienst zwingend, zum anderen versprach man sich Vorteile. Aus den Akten ist auch ersichtlich, dass die Mitgliedschaft, anlässlich der Verleihung des Mutterverdienstkreuzes, an den Vater vergeben wurde.
Direkt nach der Machtübernahme durch Hitler gab es in der NSDAP eine Mitgliedssäuberung. Während man, vor der Machtübernahme, Mitgliedsanträge wohl nur selten geprüft hatte, denn man brauchte Mitglieder und damit auch Wähler, sortierte die NSDAP-Parteiführung, ab 1932, rigoros aus. Erkennbar ist das auch an den veränderten Mitgliedsnummern.
Durch das Eintrittsdatum, wie auch die Mitgliedsnummer kann man aber nur eine Vorabfeststellung treffen, die durch weitere Unterlagen, wie z.B. die SA- und-SS-Mitgliedskarten, die Akten des Landesausgleichsamtes und die Akten der Wehrmacht, bestätigt oder widerlegt werden müssen.
Um also beurteilen zu können, ob der Opa ein Nazi war, reicht die NSDAP-Mitgliedskarte, alleine, nicht aus. Klar ist nur, dass die Personen, die bei der Machtübernahme Mitglied waren und es auch blieben, Nazis waren.
