
Eine alleinstehende Person erhält monatlich 563 Euro plus Miete, die eine Angemessenheitsgrenze nicht überschreiten darf.
Die Miete im Bürgergeldbezug
Die Kaltmiete bzw. Warmmiete ist ortsabhängig und individuell für jede Person. Es ist keineswegs ungewöhnlich, das zwei Personen, die im gleichen Haus leben und die gleiche Quadratmeteranzahl und Ausstattung haben, unterschiedliche Mieten zahlen. Dass es so ist, liegt an der Wohndauer und an den Mieterhöhungen. Der Vermieter kann, bei jeder Neuvermietung die Miete erhöhen, sodass ein schneller und häufiger Mieterwechsel die Wohnung verteuert.
Die maximale Wohnungsgröße ist gesetzlich vorgeschrieben, ebenso die maximale Miethöhe (Angemessenheit).
Vor dem Bezug einer neuen Wohnung ist die Angemessenheit, vom Jobcenter, zu überprüfen. Fällt die Prüfung negativ aus, kann das Jobcenter die Übernahme der Miete gänzlich verweigern. Auch bei jeder Betriebskostenabrechnung wird eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Übersteigt die Miete die Angemessenheit, versendet das Jobcenter eine Aufforderung, die Miete, durch Gespräch mit dem Vermieter, zu senken oder sich einen Untermieter zu suchen. Ist das nicht möglich, wird eine Frist gesetzt, in der man sich eine neue Wohnung suchen muss, oder, man zahlt den Teil, der die Angemessenheit überschreitet, aus dem Regelsatz.
Die Höhe des Bürgergeldes, das nun Grundsicherung heißen wird
Die Höhe des Bürgergeldes beträgt, für einen 1-Personen-Haushalt 563 Euro monatlich und wurde, im zweiten Jahr, trotz steigender Kosten, nicht erhöht.
Von diesem Beitrag sind alle anfallenden Kosten, mit Ausnahme der Rundfunkgebühren, zu zahlen. Weiterhin sind, aus diesem Beitrag, Rücklagen zu bilden, die z.B. für eine Wohnungsrenovierung oder für die Beschaffung von Geräten, genutzt werden muß. Dabei gehen die Jobcenter davon aus, das eine Rücklage, bis zu 50,– Euro, monatlich, angemessen ist.
Innenminister Dobrindt findet die 563 Euro zu hoch und würde sie gerne kürzen, wobei eine zweijährige Aussetzung der Erhöhung bereits eine Kürzung darstellt.
Alleine nur der Gedanke zeigt die Menschenverachtung. In der Grundsicherung/Bürgergeld sind Menschen, die Vollzeit arbeiten gehen, bei denen das Einkommen aber nicht ausreicht. In der Grundsicherung sind Kinder, kranke Menschen, die dem Arbeitsmarkt nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen und Menschen, die ohnehin bald in Rente gehen. Der Anteil an Menschen, die tatsächlich, Vollzeit, arbeiten könnten, aber in der Grundsicherung sind, ist gering.
Solche Vorschläge schaffen sozialen Unfrieden und treibt die Menschen in die Arme der AfD, die zwar vergleichbares will, bei denen das dann aber nicht zur Kenntnis genommen wird, bis sie es umsetzen.
Die Menschenverachtung wird auch dadurch sichtbar, dass es nur Pläne zur Kürzung bei Menschen gibt, die ohnehin schon zu wenig haben und dann so getan wird, als könne das Wenige, was eingespart wird, den Bundeshaushalt retten, während die Menschen, die im Überfluss leben, unangetastet bleiben.
In der Gesellschaft kann man die Spannungen, die immer weitere Kürzungsvorschläge und Änderungen, verursachen, inzwischen spüren. Da ist nicht mehr nur Unzufriedenheit, es ist Wut und Verzweiflung und solche Politiker, wie Dobrindt, kippen dann auch noch immer mehr Benzin ins Feuer, ohne sich zu wundern, dass die Flammen immer größer werden.
Ja, wir brauchen, in vielen Bereichen, Reformen aber Reformen bedeutet eben nicht automatisch Kürzungen und das verstehen solche Politiker, wie Dobrindt, nicht.
Quelle:
„Die Zeit“, 17.6.2026, „Alexander Dobrindt hält Bürgergeld-Regelsatz für zu hoch“,

