
Die AfD möchte eine Bildungspflicht statt einer Schulpflicht, aber was bedeutet das eigentlich?
Das jeweilige Kultusministerium der Länder stellen Schulpläne, von der Einschulung bis zum Abitur, auf. Schulen und deren Lehrkräfte haben sich danach zu richten und dementsprechend den Kindern Bildung zu vermitteln.
Eine Bildungspflicht sieht vor, dass Kinder auch außerhalb von Schulen, z.B. in der häuslichen Umgebung, unterrichtet werden können. Dies ist heute schon, mit einer Sondergenehmigung möglich und prominente Kinder/Jugendliche machen davon Gebrauch, wenn sie, durch häufige Wohnortwechsel, nicht in der Lage sind, eine reguläre Schule zu besuchen.
Um die außerschulische Bildung erhalten zu können, muss mindestens ein Elternteil eine abgeschlossene Lehrausbildung nachweisen, die sowohl der Grundschule, als auch der Haupt-Real- und dem Gymnasium entspricht. Können die Eltern kein abgeschlossenes Studium nachweisen, sind sie gezwungen, dementsprechende Lehrkräfte, steuer- und sozialabgabenpflichtig, zu beschäftigen. Weiterhin wäre es dann möglich, Kinder in Gruppen, außerhalb einer regulären, zugelassenen Schule zu unterrichten.
Der Unterricht hat dem Lehrplan zu folgen und die Lehrerfolge sind ständig, durch die Schulbehörden, zu überprüfen. Ebenso überprüft die Schulbehörde, ob die Räumlichkeiten für den Unterricht, zur Verfügung stehen und dementsprechend eingerichtet sind.
Die Voraussetzungen bleiben also, für die Kinder gleich, egal, ob sie eine Schule besuchen, zu Hause unterrichtet werden oder ein Gruppenunterricht stattfindet.
Wenn der Unterschied, für die Kinder, nicht gravierend ist, was bezweckt dann die AfD mit ihrer Forderung?
Die Schulen sind zur Demokratieförderung verpflichtet. Kinder sollen lernen, was Demokratie bedeutet, wie sich Parteien, Landtage, Bundestag, Gremien, BVVs, usw. zusammensetzen, wie sie gewählt werden, welche Rechte und Pflichten, in einer Demokratie, bestehen.
Weiterhin lernen Kinder, dass es unterschiedliche Lebensmodelle gibt und „Mutter-Vater-Kind“ nur ein Model von mehreren ist.
Im Sexualkundeunterricht lernen die Kinder nicht nur, wie Kinder entstehen. Ihnen wird auch vermittelt, dass es Homosexualität, Bi-Sexualität, Transgender, usw. gibt.
Die drei Punkte, Demokratieförderung, Lebensmodelle und Sexualität, sind der AfD ein Dorn im Auge. Sie möchte die Kinder dieser Bildung entziehen und sie durch einen Unterricht ersetzen, der „Vater-Mutter-Kind“ als einziges Lebensmodell darstellt, Nationalismus eine stärkere Rolle spielt und Sexualität dann verdammt wird, wenn es sich nicht ausschließlich zwischen Mann und Frau abspielt, wobei die AfD auch nur zwei Geschlechter akzeptiert.
Kinder sollen nach einem System erzogen werden, das schon lange überholt ist und eher den 50er Jahren entspricht, wobei sie auch das damalige Rollenbild (Mann arbeitet, Frau ist zu Hause und kümmert sich um Haushalt und Kinder) als Idealbild vermittelt werden soll.
Das, von der AfD angestrebte Bildungskonzept würde der heutigen, realen Wirklichkeit, widersprechen und wäre auch mit den Lehrplänen nicht in Einklang zu bringen. Kinder würden Gefahr laufen, keinen Abschluss zu erhalten, da ihre Bildung nicht der allgemeinen Bildung, durch Schulen, entspricht.
Als Beispiel, für eine Bildungspflicht, wird gerne Dänemark angeführt. Die Bildungspflicht umfasst 10 Jahre, vom 6. bis zum 16. Lebensjahr. Dabei entscheiden die Eltern oder eingestellten Lehrkräfte, wie und wo die Kinder unterrichtet werden. Allerdings richtet sich auch dort die Bildungspflicht nach Lehrplänen. Kinder müssen auch dort zumindest den gleichen Bildungsstand aufweisen, egal, ob sie in einer staatlichen Schule, in einer privaten Schule oder zu Hause unterrichtet werden. Der Bildungsstand der Kinder wird ständig kontrolliert.
Das Bildungssystem, das die AfD anstrebt, wäre weder in Deutschland noch in Dänemark, zu erreichen.
