
Der Begriff „Vergesellschaftung“ bedeutet nichts anderes als Enteignung und dafür kann es gute Gründe geben.
Enteignungen gibt es bereits, allerdings in einem sehr engen Rahmen. So kann dann enteignet werden, wenn es im staatlichen oder militärischen Interesse ist.
Die Enteignung von nicht staatlichen Gebäuden und Grundstücken ist meist sehr langwierig und immer mit einer Entschädigung oder einem neuen Grundstück verbunden.
In den Bundestag wurde nun ein Antrag auf „Vergesellschaftung von Wohnungsverwaltungen“ eingebracht, der, naturgemäß, von der CDU/CSU und der AfD abgelehnt wird.
Bei dem Antrag geht es darum, dann Wohnungsverwaltungen zu enteignen, wenn sie, über eine lange Zeit, sich nicht oder unzureichend um die Instandhaltung von Grundstück und Gebäude kümmern und, trotz vielfältiger Maßnahmen, keine Abhilfe geschaffen werden kann.
Durch einen Berliner Volksentscheid wurde entschieden, die Hausverwaltung „Deutsche Wohnen“ zu enteignen. Der Volksentscheid ist, für das Land Berlin und seinen Senat, bindend. Der Deutsche Bundestag will verhindern, dass der Volksentscheid umgesetzt werden kann und dies wäre ein Verfassungsbrauch nach Artikel 14 Abs. 3 GG, der Enteignungen, zum Wohle des Volkes, ausdrücklich zulässt.
Zum Wohle des Volkes ist es, Wohnungen anmieten zu können, die saniert oder zumindest instand gehalten sind und werden, Heizung, Strom, Fahrstuhl (sofern vorhanden) funktionieren und deren Reparatur nicht Monate oder Jahre dauert. Zum Wohle des Volkes ist es auch, vor Mietwucher geschützt zu sein.
Es geht also, bei der Enteignung, nicht um das kleine Zweifamilienhaus, sondern um große Wohnungsbaugesellschaften und Verwaltungen, die zwar vermieten, aber ansonsten für ihre Mieter nicht erreichbar sind oder nicht reagieren.
Die Vergesellschaftung wurde also dem Schutz der Mieter dienen, aber davon will man, in der Regierung, nichts hören.
Quelle:
Bundestagssitzung vom 09.07.2026
Bundesamt für Justiz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 14, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
Handelsblatt, 10.07.2026, https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-enteignungsverbot-kann-die-koalition-das-grundgesetz-umgehen/100238688.html

