
Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) hat am 26. Juni 2026 ein Gutachten veröffentlicht.
13 Monate arbeiteten 8 Juristen, Datenanalysten, und Fachleute aus dem Bereich Rechtsextremismus, darunter drei Verfassungsjuristen an dem Gutachten, das insgesamt, inklusive Anhang, 3026 Seiten stark ist. Die Aussage, die sich daraus ergibt, ist eindeutig und klar, aber auch erwartbar:
Die AfD ist verfassungswidrig und ein Antrag, beim Bundesverfassungsgericht, auf Verbot, könnte Erfolg haben.
Nun ist die Politik gefragt, denn nur der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung können das Verfahren einleiten, und aus den Reihen ist bisher wenig zu hören.
Was wir wissen, ist, dass so ein Verbotsverfahren viele Jahre dauert, denn aus gutem Grund sind hohe Hürden gesetzt. Wir wissen aber auch, das im September 2026 Wahlen ins Sachsen-Anhalt und Berlin sind und die AfD, zumindest in Sachsen-Anhalt, kaum noch aufzuhalten sein wird.
Jeder Tag, der verstreicht, ohne das gehandelt wird, verlängert auch die Zeit, in der die AfD weiterhin besteht und versuchen wird, ihre Ziele umzusetzen.
Im April 2027 sind Wahlen im Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, im Mai wählt Bremen und im Herbst Niedersachsen.
Niemand kann vorhersagen, wie die Wahlen ausgehen werden und Umfragen sind immer nur eine Momentaufnahme. Die Wahrscheinlichkeit, das die AfD, in den alten Bundesländern, den Ministerpräsidenten stellen wird, ist eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Die Ministerpräsidenten bilden den Bundesrat und auf diesen wird gesetzt, wenn es um das Verbotsverfahren geht. Weder in der Bundesregierung, noch im Bundestag ist ein parteiübergreifendes Interesse festzustellen, das Verbotsverfahren einzuleiten.
Die Artikel 21, Abs. 2 und 3 GG ist eindeutig:
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
Was allerdings nicht im Grundgesetz steht, ist die Verpflichtung zu handeln, wenn die Verfassungswidrigkeit erkennbar ist.
Bisher haben unterschiedliche Politiker eine Mitwirkung verweigert, obwohl es bereits einschlägige Urteile gibt, die zumindest das Verbot von Landesverbänden möglich gemacht hätten. Die dümmste Ausrede, für die Handlungsverweigerung ist bisher, das man die AfD weg regieren könne. Die CDU wollte das angehen, hat sich dabei aber, durch die Übernahme der Forderungen der AfD, in Bezug auf Migration, selbst halbiert, während die AfD weiter gewachsen ist.
Es sollte jedem klar sein, das jetzt, nach dem neuen Gutachten, gehandelt werden muss, denn irgendwann könnte es zu spät sein. Wenn die Politiker jetzt nicht handeln, wird die AfD ihre Pläne umsetzen und Gegenwehr, aus der Politik, wird es dann kaum noch geben können, denn einer der Pläne der AfD, laut Gutachten, ist es, Kritiker und politische Gegner auszuschalten, in dem man sie vor Gericht stellt, das nicht mehr unabhängig sein wird.
Die Mehrheit der Bürger will nicht in einer Diktatur aufwachen und leben!
Quellen:
Bundesamt für Justiz, Artikel 21 GG, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
AfD-Gutachten, https://afd-gutachten.de/
Einschätzung, Rechtsanwalt Jun, https://youtu.be/SKy2hrfboE4?si=qfFDMqfz7hVtDLLY

