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Zu klein. Zu groß. Zu spät.

Über den Augenblick, in dem aus zu klein plötzlich zu groß wurde

43,8 Prozent. Ich sehe diese Zahl und brauche einen Moment, bis mein Kopf sie vollständig verarbeitet hat. Fast jeder Zweite. Keine kleine Protestpartei mehr, kein blaues Häufchen am rechten Rand irgendeines Balkendiagramms, das man mit besorgter Miene betrachtet und anschließend zwischen Wetterbericht und Fußballergebnis abheftet. 43,8 Prozent. Stärkste Kraft. Mit einem Abstand, bei dem die anderen Parteien auf dem Wahlzettel wirken wie Fußnoten zu einer politischen Katastrophe. Und während ich auf diese Zahl starre, kommt der Gedanke, der vermutlich gerade sehr vielen durch den Kopf geht: Scheiße noch mal. Jetzt sind sie zu groß.

Vor einigen Jahren waren sie zu klein. Damals hieß es, ein Verbotsverfahren sei vollkommen überzogen. Man müsse die AfD politisch stellen. Man müsse sie inhaltlich entzaubern. Man müsse ihre Behauptungen widerlegen und ihre Wähler zurückgewinnen. Als sie zehn Prozent erreichte, war sie zu unbedeutend. Bei zwanzig Prozent durfte man ihre Wähler nicht verprellen. Bei dreißig Prozent konnte man angeblich nicht mehr so tun, als handele es sich um eine Randerscheinung. Und jetzt, bei mehr als vierzig Prozent, scheint auch der letzte mögliche Zeitpunkt verstrichen zu sein. Wie will man eine Partei verbieten, die fast jeder Zweite gewählt hat? Was würde dann passieren? Proteste, Radikalisierung, gesellschaftliche Spaltung, möglicherweise Gewalt. Die gesamte Sammlung deutscher Bedenken steht bereits ordentlich beschriftet im Regal.

Irgendwo zwischen zehn und vierzig Prozent muss demnach dieser eine kostbare Augenblick gelegen haben, in dem die AfD groß genug war, um gefährlich zu sein, und klein genug, um noch etwas gegen sie unternehmen zu dürfen. Ein schmales Zeitfenster, vermutlich an einem Mittwochnachmittag zwischen zwei Talkshows. Wir haben es offenbar verpasst. Erst war ein Verbotsverfahren unnötig, dann unverhältnismäßig, anschließend gesellschaftlich riskant und nun praktisch undenkbar. Deutschland hat es geschafft, dieselbe Partei zuerst für zu bedeutungslos und anschließend für zu mächtig zu erklären, ohne dazwischen auch nur für einen kurzen Moment handlungsfähig gewesen zu sein. Eine organisatorische Meisterleistung. Wenn dieses Land eines zuverlässig beherrscht, dann ist es die lückenlose Verwaltung des eigenen Versagens.

Und nun stehen da diese 43,8 Prozent. Natürlich macht diese Zahl ein Verbotsverfahren politisch schwieriger. Millionen Menschen würden es als Angriff auf ihre Wahlentscheidung verstehen. Die AfD würde sich als Opfer inszenieren, ihre Funktionäre würden von Diktatur sprechen, und Menschen, die seit Jahren jeden demokratischen Widerspruch als Unterdrückung betrachten, würden sich endlich angemessen verfolgt fühlen. Man kann sich die Reden bereits vorstellen. Man kann sogar die Tippfehler darin vorhersehen. Ein solches Verfahren würde dieses Land erschüttern. Das ist keine übertriebene Befürchtung. Die AfD besitzt inzwischen die gesellschaftliche Kraft dazu.

Damit wäre die Sache erledigt. Zu lange gewartet. Zeitpunkt verpasst. Demokratie durch Zögern besiegt. Ein vertrautes deutsches Ende, sauber protokolliert und anschließend in dreifacher Ausfertigung bedauert.

Dann fällt mir die NPD ein.

Auch die NPD sollte verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2017 fest, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollte. Das Gericht bescheinigte ihr eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus und erkannte, dass sie planmäßig auf die Verwirklichung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hinarbeitete. Das vollständige politische Besteck lag auf dem Tisch. Menschenverachtung, ethnischer Volksbegriff, Ablehnung der parlamentarischen Demokratie, ideologische Nähe zum Nationalsozialismus. Trotzdem wurde die Partei nicht verboten.

Der Grund war ihre Bedeutungslosigkeit.

Das Bundesverfassungsgericht traute der NPD schlicht nicht zu, ihre Ziele jemals durchsetzen zu können. Sie war verfassungsfeindlich, besaß jedoch keine reale Aussicht auf politischen Erfolg. Ihr fehlte die sogenannte Potentialität. Für ein Parteiverbot reicht es nicht aus, dass eine Partei die demokratische Ordnung beseitigen will. Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihr Handeln erfolgreich sein kann. Die NPD durfte weiterexistieren, weil sie politisch zu schwach war, um mit ihrer Verfassungsfeindlichkeit mehr anzurichten als schlechte Reden in schlecht sitzenden Anzügen. Das Bundesverfassungsgericht wies den Verbotsantrag aus diesem Grund zurück.

Ich lese diesen Gedanken noch einmal: Die NPD war zu klein für ein Verbot.

Dann sehe ich wieder auf die 43,8 Prozent.

Wir haben den Zeitpunkt gar nicht verpasst. Die AfD hat gerade selbst eine der juristischen Hürden weggeräumt.

Niemand kann bei einer Partei mit 43,8 Prozent noch ernsthaft behaupten, ihr fehle die Möglichkeit, ihre politischen Ziele durchzusetzen. Sie ist in Parlamenten, Kommunen und gesellschaftlichen Debatten verankert. Sie besitzt Geld, Mitarbeiter, Reichweite, Mandate und eine Anhängerschaft, die ihr nahezu unabhängig von Skandalen, Aussagen und Personal die Treue hält. Sie kann Gesetze beeinflussen, Verwaltungen kontrollieren, Richterstellen mitbesetzen, Bildungs- und Kulturpolitik verändern und den politischen Raum so weit verschieben, dass selbst ihre Gegner anfangen, in ihren Begriffen zu sprechen. Die Frage, ob diese Partei über reale Wirkungsmöglichkeiten verfügt, beantwortet sich inzwischen ohne juristisches Fernglas.

Die 43,8 Prozent sind damit kein Schutzschild gegen ein Verbotsverfahren. Sie sind Beweismaterial für die politische Potentialität der AfD. Was uns erschreckt, ist zugleich das, was beim NPD-Verfahren fehlte. Bei der NPD konnte das Gericht sagen: verfassungsfeindlich, jedoch zu unbedeutend, um ihre Ziele zu verwirklichen. Bei der AfD funktioniert dieser Satz nicht mehr. Ihre Wahlerfolge, ihre Mandate und ihre gesellschaftliche Verankerung belegen, dass aus verfassungsfeindlichen Vorstellungen reale politische Macht werden kann.

Damit verändert sich auch das Gewicht dessen, was diese Partei sagt und tut. Jede programmatische Forderung, jede Rede, jede Verbindung zu rechtsextremen Netzwerken, jede Aussage über Menschenwürde, Staatsbürgerschaft, Migration, Justiz und parlamentarische Demokratie steht im Zusammenhang mit einer Partei, die tatsächlich Macht übernehmen kann. Das alles lässt sich nicht mehr als widerwärtiges Gerede einer politisch aussichtslosen Randgruppe abheften. Die Goldwaage steht bereit. Die Partei hat selbst dafür gesorgt, dass jedes Gramm schwerer wiegt.

43,8 Prozent sind erschreckend. Sie zeigen, wie weit die AfD gekommen ist und wie nah sie realer Macht bereits steht. Aus dieser Angst folgt jedoch keine juristische Kapitulation. Aus ihr folgt die Erkenntnis, dass eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren heute erheblich leichter zu belegen ist als zu jener Zeit, in der die AfD noch als vorübergehendes Ärgernis behandelt wurde.

Wir sind nicht an dem Punkt angekommen, an dem man die AfD nicht mehr verbieten kann. Wir sind an dem Punkt angekommen, an dem niemand mehr behaupten kann, sie sei zu unbedeutend, um verboten zu werden.

Zu groß?

Nein.

Groß genug.

Manche Texte kann man schreiben. Andere muss man lange genug mit sich herumschleppen, bis sie anfangen, zurückzustarren.