Zitat von Kolle am 13. August 2026, 23:06 UhrManuel Ostermann zieht gegen das ZDF vor Gericht. Jan Böhmermann hatte ihn im „ZDF Magazin Royale“ unter anderem als „Herrenmenschen“ und „Boxsack mit Blitzkriegfrisur“ bezeichnet und die Arbeit von Teilen der Bundespolizei bei den Afghanistan-Aufnahmeverfahren scharf kritisiert.Ostermann sagt: Persönlichkeitsrechte verletzt.Das Landgericht München I weist seine Klage ab.So weit, so schlecht gelaufen für Manuel.
Doch danach erklärt Ostermann, seine Kolleg*innen bei der Bundespolizei hätten in Islamabad einen „herausragenden Job“ gemacht.Ähm, Manuel?Das hat das Gericht gar nicht festgestellt.Das Urteil ist kein TÜV-Siegel für die Arbeit der Bundespolizei.
WORUM GING ES IN AFGHANISTAN?
Nach der Machtübernahme der Taliban hatte Deutschland gefährdeten Menschen Schutz zugesagt.Das Ortskräfteverfahren betraf vor allem Menschen, die für deutsche Stellen gearbeitet hatten.Das spätere Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan richtete sich darüber hinaus an besonders gefährdete Menschen.Und nein: Die wurden nicht einfach „ungeprüft eingeflogen“.Es gab Identitäts- und Sicherheitsprüfungen sowie zusätzliche Sicherheitsinterviews. Beteiligt waren unter anderem Bundespolizei, BKA und Verfassungsschutz.
UND NU KOMMT DER KNACKPUNKT.
Bei den Dokumentenprüfungen gab es tatsächlich Vorgänge, die Fragen aufwerfen.Das Auswärtige Amt bestätigte Fälle sogenannter Proxy-Pässe, die mit Visa versehen wurden, obwohl das so nicht hätte passieren dürfen.Noch interessanter:In einem bekannt gewordenen Komplex waren problematische Dokumente offenbar bereits einem Dokumentenberater der Bundespolizei in Islamabad aufgefallen.Moment!!!Ja, Manuel. Deine Bundespolizei.Wenn Probleme erkannt wurden, darf man verdammt noch mal fragen:Was geschah danach? Wer wusste davon? Und warum liefen die Verfahren trotzdem so?Das nennt sich Aufklärung.Nicht „Polizeibashing“.Und ein verlorener Prozess macht aus offenen Fragen keinen „herausragenden Job“.Nu, Manuel: Erst Aktenlage. Dann Schulterklopfen.
So weit, so schlecht gelaufen für Manuel.

Das Urteil ist kein TÜV-Siegel für die Arbeit der Bundespolizei.
Es gab Identitäts- und Sicherheitsprüfungen sowie zusätzliche Sicherheitsinterviews. Beteiligt waren unter anderem Bundespolizei, BKA und Verfassungsschutz.
