Manchmal schreibt die RealitÀt die Satire einfach selber.
Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah hat das Amtsgericht Chemnitz einen Haftbefehl erlassen.
Und wie kamâs dazu?
Krah wollte Jan Böhmermann gerichtlich untersagen lassen, eine Geschichte ĂŒber eine angebliche Bestellung von 200 Flaschen Champagner auf dem Oktoberfest zu verbreiten.
Krah verlor den Rechtsstreit.

Damit blieben Prozesskosten an ihm hĂ€ngen. Wegen noch offener Kosten und einer versĂ€umten Vermögensauskunft beantragte eine Gerichtsvollzieherin schlieĂlich den Haftbefehl.
Krah erklÀrt dagegen, er habe bereits gezahlt und wolle einen noch offenen Betrag begleichen.
Wichtig: Das ist kein Haftbefehl wegen der separat laufenden Ermittlungen gegen Krah. Die sollte man sauber auseinanderhalten.
Aber die Pointe kannste dir wirklich nicht ausdenken:
Die Partei, die stĂ€ndig âRecht und Ordnungâ auf die Stammtischplatte hĂ€mmert, hat jetzt einen Bundestagsabgeordneten mit Haftbefehl in den Schlagzeilen.
Rechtsstaat heiĂt eben auch: Rechnungen und Gerichtstermine gelten nicht nur fĂŒr die anderen.
Tja. Ordnung muss sein.
.. âđ»đȘđ„
#AfDVerbotJetzt

