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Steht da jemand mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß?

Die "Junge Union, Berlin- Mitte", postete auf Instergram dieses KI-Bild

Anlaß sind Schülerproteste in vielen Städten Deutschlands, am 31.10. 2026, für bessere Bildung, mehr Lehrkräfte, usw. 

Schülerproteste, in Deutschland, sind nicht neu, die hat es immer mal wieder gegeben und immer sind sie friedlich verlaufen. Es gibt keinen Grund, zu vermuten, dass das diesmal anders sein könnte, denn der Vergleich mit Paris hinkt gewaltig.

Nun fordert die JU-Berlin-Mitte, in ihrem Bild, den Einsatz der Bundeswehr, gegen junge Menschen, die eine Demonstration angemeldet haben.

Da stellt man sich doch die Frage, ob die JU nie ins Grundgesetz gesehen hat. 

Im Grundgesetz ist das Demonstrationsrecht garantiert. Eine Demonstration kann nur verboten werden, wenn im Vorfeld der Demonstration bereits eindeutig zu erkennen ist, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Es gibt keinerlei Belege, dass es so sein könnte.

Die Bundeswehr ließe sich, gemäß Grundgesetz, nur einsetzen, wenn die Demonstration bereits so außer Kontrolle laufen würde, dass die Polizei nicht mehr Herr der Lage ist und es auch nicht mehr werden kann. Nur dann können die Notstandsgesetze Anwendung finden, die einen Einsatz der BW oder auch nur eine Bereitschaft, begründen würde.

Der Einsatz oder die Bereitschaft der Bundeswehr wäre nicht durch das Grundgesetz gedeckt und damit verfassungswidrig.

Was will die JU-Berlin-Mitte mit ihrer Forderung erreichen? Soll das Grundgesetz außer Kraft gesetzt werden, wenn die Demonstration nicht passt?

Wollen sie, mit dieser Forderung, einen Bürgerkrieg auslösen und hoffen daher auf Gewalt, wenn die Bundeswehr da antraben würde?

Die Forderung ist nicht nur verfassungsfeindlich, sie muß auch nachdenklich machen. Es stellt sich die Frage, was für radikale Kräfte in der Jungen Union vorhanden sind und welche Gefahr sie für das Grundgesetz und die Gesellschaft darstellen könnten.

Bei solchen Äußerungen muß die Gesellschaft sehr genau hinhören und die Union muß hier so deutlich einschreiten, das kein Zweifel an einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit bestehen kann.