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MEIN JURISTISCHES GEDANKENSPIEL: DIE NOTBREMSE IM GRUNDGESETZ

So, heute wird mal wieder im Gesetzbuch gewühlt.

Art. 20 Abs. 4 GG erlaubt Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, unsere verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen – „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

Und an diesen sechs Wörtern bleibt meine Bärentatze hängen.

Gedankenspiel Sachsen-Anhalt:

Der AfD-Landesverband ist als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Unsere wehrhafte Demokratie hat gleichzeitig Werkzeuge. Art. 21 GG kennt sogar das Parteiverbot.

Nu kommt die juristische Nuss:

Wann ist „andere Abhilfe“ eigentlich noch Abhilfe?

Wenn ein Instrument im Werkzeugkasten liegt, aber niemand es benutzt?
Reicht wählen? Demonstrieren? Petitionen? Öffentlichkeit?
Denn Öffentlichkeit geht heute praktisch immer. Smartphone raus, Post absetzen, fertig.

Dann wäre Art. 20 Abs. 4 GG dank WLAN praktisch tot:
„Sorry, Demokratie wird gerade abgeschafft, aber du kannst noch einen Hashtag posten. Abhilfe vorhanden.“

Nu ja. Klingt nach Stammtischplatte, nicht nach sauberer Subsumtion.
Das Widerstandsrecht ist die Notbremse, nicht der Blinker.

Und „gesichert rechtsextremistisch“ bedeutet natürlich nicht automatisch:

🚨 GLÜCKWUNSCH, WIDERSTANDSFALL FREIGESCHALTET!

§ 303 StGB löst sich auch nicht in antifaschistischem Feenstaub auf. Fremde Wahlplakate bleiben fremde Sachen.

Mich interessiert die schwierigere Frage:

Wann versagen die regulären Schutzmechanismen so sehr, dass aus theoretisch vorhandener Abhilfe praktisch keine wirksame Abhilfe mehr wird?

Und noch schöner:
Wer stellt das fest?

Denn müsste erst eine funktionierende staatliche Institution erklären: „Unsere staatlichen Institutionen funktionieren nicht mehr“, hätte das Widerstandsrecht ein kleines Logikproblem.

Art. 20 Abs. 4 GG ist kein Dekoartikel.

Er ist die Notbremse für den Moment, in dem die normalen Sicherungen versagen.

Also, liebe Verfassungsrechtler*innen: Wo verläuft diese Grenze?

.. ✊🐻🪓🔥
#AfDVerbotJetzt

.. ✊🐻🪓🔥 #AfDVerbotJetzt

Das frage ich mich auch schon seit einiger Zeit.

Mein bisheriges eigenes Resümee:

Es heißt Widerstand, nicht Gerichtsverfahren. Und es ist für den Fall, dass die Demokratie gerettet oder sogar wiederhergestellt werden muss.

Als Beispiel aus der deutschen Geschichte und aus aktueller Politik finde ich da die Ehrungen für die Widerstandskämpfer um Stauffenberg.

Sie nutzten Gewalt. Und wurden verurteilt und hingerichtet.

Also ist im Ernstfall Gewalt erlaubt, ich muss aber damit rechnen, mein Leben zu verlieren. Weil es bereits eine Diktatur ist.

Aber vorher?

Da gibt es doch irgendwo diese Studie oder dieses Buch zu den Erfolgen von zivilem Widerstand.

Was ist damit?

Unsere Bundeswehr führt regelmäßig Manöver durch, um Deutschland im Ernstfall verteidigen zu können.

Was ist mit uns Bürgern? Militär hat doch die oft genug bewiesene Veranlagung zu gehorchen. Dem jeweiligen Staatsoberhaupt. Nicht der Demokratie. Siehe Wehrmacht (nein, Stauffenberg & Co. sind da für mich kein Gegenbeispiel) und siehe die vielen Beispiele aus der Geschichte und aktuellen Politik.

Für Demokratie eingetreten sind da in der Regel einfache Bürger. Sie wurden Widerstandskämpfer, Partisanen oder nur einfachste Unterstützer.

Was werden wir sein?

Warum gibt es keine "Manöver"? Warum bereiten wir uns nicht auf zivilen Widerstand vor - sogar im Rahmen der wehrhaften Demokratie von Staats wegen? Als Unterrichtsfach in der Schule?

Und haben wir da vielleicht sogar das Recht, das Verbotsverfahren in Gang zu bringen, weil unsere Demokratie nun wirklich bedroht genug ist, die offizielle Politik aber nicht handelt?

Hat sich da wirklich noch kein Jurist getraut, das genauer zu beleuchten?