Zitat von Admina R am 27. August 2026, 20:00 Uhr[caption id="attachment_4338" align="aligncenter" width="648"]
KI-Symbolbild[/caption]
Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie, den eine direkte Demokratie hat ihre Tücken.
Es wird immer wieder mal eine direkte Demokratie, gefordert und irgendwie klingt das gut, allerdings bedeutet das, was jeder, der sich an einer direkten Demokratie beteiligen will, sich auch intensiv mit Politik, Wirtschaft, Landwirtschaft, Wohnungsbau, usw. beschäftigt, um mitentscheiden zu können.
Direkte Demokratie würde bedeuten, das Posten, wie z.B. der Bundestag, zu besetzen wäre. Für die Wahl gäbe es dann zwei Möglichkeiten:
- Jeder Person, die sich zur Wahl stellt, wird von allen Wahlberechtigten gewählt,
- Das Abgeordnetensystem bleibt erhalten, jeder Wahlkreis wählt direkt einen Abgeordneten, die Aufgabe der Abgeordneten würde sich aber verändern.
Nicht die Abgeordneten wählen dann einen Bundeskanzler, einen Bundespräsidenten, und der Kanzler ernennt keine Minister, sondern auch dies wäre dann die Aufgabe aller Wahlberechtigten. Ebenso würden die Wahlberechtigten auch die Bundestagspräsidenten, Verfassungsrichter, usw. wählen.
Die Wahllisten wären endlos lang und man wäre verpflichtet, sich über die Personen, die zur Wahl stehen, hinreichend zu informieren.
Gleiches würde dann für die Landtage, bis hin zu den Bürgermeistern und der BVV, durchzuführen sein.
Es gäbe, in der Politik, nicht eine Person, die nicht direkt von den Wahlberechtigten gewählt wäre.
Im Land, in jeder Stadt und in jedem Dorf müssten dann Volksentscheide eingeführt werden. Alle Volksentscheide wären dann mit Ja oder Nein zu entscheiden, die "Enthaltungen" können entfallen, denn die Personen, die nicht an den Volksentscheidungen teilnehmen, enthalten sich bereits.
Jeder Bürger hatte die Möglichkeit, einen Volksentscheid zu initiieren, in dem ein Antrag gestellt wird, der jedem wahlberechtigten Bürger, gemeinsam mit der genauen Darstellung des Antrags, incl. Konsequenzen bei Ja oder Nein, zugeht und der Bürger dann eine Frist erhält, in dem das Formular, mit der eigenen Abstimmung, zurückzusenden.
Würde also Person X, in Berlin-Lichtenberg, einen Antrag auf Bau einer neuen Straßenüberführung, mit Ampelanlage oder Zebrastreifen, stellen, wären alle Bürger, in Berlin-Lichtenberg dazu aufgerufen, an dem Volksentscheid teilzunehmen, auch, wenn man selbst nicht betroffen ist oder nicht einmal weiß, wo die Straße überhaupt liegt, die eine Straßenüberführung bekommen soll.
Im Bezirksamt Lichtenberg würde man dann nur noch schauen, wie viele dafür oder dagegen sind, um den Bau durchführen zu müssen oder als "Abgelehnt" zu erklären.
Sollte dagegen ein Teilstück einer Autobahn verlängert werden, würde jeder Bundesbürger darüber abstimmen müssen. Problem wäre, das in München, Bremen, Rostock, Dresden, oder wo auch immer, sich niemand dafür interessieren würde, das ein Teilstück der Bundesautobahn, in Berlin, verlängert werden soll, allerdings müssten auch die Bürger die nötigen Informationen erhalten, um abstimmen zu können.
Die Abgeordneten würden dann nur noch die Ergebnisse, für ihren Bereich, verlesen, es würde zusammengerechnet werden und entweder muss dann die Autobahn gebaut werden oder, es wird abgelehnt. Im schlimmsten Fall hätte dann die Autobahn zwei Enden, die nicht miteinander verbunden werden können.
Entscheidungsbefugnis hätte dann kein Bürgermeister, kein Abgeordneter im Landtag oder im Bundestag, denn entscheiden würden nur noch die Bürger und die Minister haben nur noch, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, den Entscheid umzusetzen.
Die Bürger müssten ebenfalls darüber entscheiden, welche Verträge mit Unternehmen, im In- und Ausland, geschlossen werden, wer Förderungen erhalten kann, welche Verträge ggf. gekündigt werden müssen, usw.
In der Schweiz gibt es auch großflächige Volksentscheide und alle 6 Monate müssen sich die Bürger durch Unterlagen lesen, die Umzugskartons füllen würden.
Aufgrund der Vielzahl der Volksentscheide, die notwendig wären, müsste der Bürger einen erheblichen Zeitaufwand betreiben, da Aktenberge durchgelesen werden müssen, die letztendlich zur Entscheidung führen sollen.
In der Schweiz ist so mancher Volksentscheid in die falsche Richtung gelaufen, weil die Bürger abgestimmt haben, ohne die Akten gelesen zu haben. So blieb ein Dorf, über Jahrzehnte (Kanton Uri) ohne Strom, weil die Bürger sich gegen eine Stromtrasse entschieden hatten, die das Dorf mit Storm versorgt hätte.
Auch eine zeitnahe Planung und Umsetzung, per Beschluss, wäre nicht möglich, denn die Planung und Durchführung von Volksentscheiden nimmt Zeit in Anspruch und könnte nur in einem Turnus durchgeführt werden, um nicht, für jeden einzelnen Antrag, auch einzelne Volksentscheide durchführen zu müssen.
Die Verwaltungsgebühren wären enorm.
Welche Probleme sich aus Volksentscheidungen ergeben können, sieht man z.B. auch am ehemaligen Flughafen Tempelhof, in Berlin. Der Volksentscheid verbietet die Bebauung des Geländes, genauso, wie eine Bebauung am Rand. Selbst Unterstellmöglichkeiten, die auf Dauer ausgelegt sind, dürfen nicht auf dem Gelände errichtet werden. Auch eine Bepflanzung mit Bäumen, die im Sommer für Schatten sorgen könnten, ist nicht zulässig. Um das zu ändern, würde ein neuer Volksentscheid initiiert werden müssen.
Eine direkte Demokratie klingt zwar gut, ist, in kleinen Bereichen auch meist durchführbar, aber mit so vielen Tücken und Aufwand, für den Bürger und die Verwaltung, verbunden, dass der Bürger sehr schnell überfordert wäre und die Haushalt die finanziellen Belastungen kaum aushalten könnte
[caption id="attachment_4338" align="aligncenter" width="648"]
KI-Symbolbild[/caption]
Es wird immer wieder mal eine direkte Demokratie, gefordert und irgendwie klingt das gut, allerdings bedeutet das, was jeder, der sich an einer direkten Demokratie beteiligen will, sich auch intensiv mit Politik, Wirtschaft, Landwirtschaft, Wohnungsbau, usw. beschäftigt, um mitentscheiden zu können.
Direkte Demokratie würde bedeuten, das Posten, wie z.B. der Bundestag, zu besetzen wäre. Für die Wahl gäbe es dann zwei Möglichkeiten:
Nicht die Abgeordneten wählen dann einen Bundeskanzler, einen Bundespräsidenten, und der Kanzler ernennt keine Minister, sondern auch dies wäre dann die Aufgabe aller Wahlberechtigten. Ebenso würden die Wahlberechtigten auch die Bundestagspräsidenten, Verfassungsrichter, usw. wählen.
Die Wahllisten wären endlos lang und man wäre verpflichtet, sich über die Personen, die zur Wahl stehen, hinreichend zu informieren.
Gleiches würde dann für die Landtage, bis hin zu den Bürgermeistern und der BVV, durchzuführen sein.
Es gäbe, in der Politik, nicht eine Person, die nicht direkt von den Wahlberechtigten gewählt wäre.
Im Land, in jeder Stadt und in jedem Dorf müssten dann Volksentscheide eingeführt werden. Alle Volksentscheide wären dann mit Ja oder Nein zu entscheiden, die "Enthaltungen" können entfallen, denn die Personen, die nicht an den Volksentscheidungen teilnehmen, enthalten sich bereits.
Jeder Bürger hatte die Möglichkeit, einen Volksentscheid zu initiieren, in dem ein Antrag gestellt wird, der jedem wahlberechtigten Bürger, gemeinsam mit der genauen Darstellung des Antrags, incl. Konsequenzen bei Ja oder Nein, zugeht und der Bürger dann eine Frist erhält, in dem das Formular, mit der eigenen Abstimmung, zurückzusenden.
Würde also Person X, in Berlin-Lichtenberg, einen Antrag auf Bau einer neuen Straßenüberführung, mit Ampelanlage oder Zebrastreifen, stellen, wären alle Bürger, in Berlin-Lichtenberg dazu aufgerufen, an dem Volksentscheid teilzunehmen, auch, wenn man selbst nicht betroffen ist oder nicht einmal weiß, wo die Straße überhaupt liegt, die eine Straßenüberführung bekommen soll.
Im Bezirksamt Lichtenberg würde man dann nur noch schauen, wie viele dafür oder dagegen sind, um den Bau durchführen zu müssen oder als "Abgelehnt" zu erklären.
Sollte dagegen ein Teilstück einer Autobahn verlängert werden, würde jeder Bundesbürger darüber abstimmen müssen. Problem wäre, das in München, Bremen, Rostock, Dresden, oder wo auch immer, sich niemand dafür interessieren würde, das ein Teilstück der Bundesautobahn, in Berlin, verlängert werden soll, allerdings müssten auch die Bürger die nötigen Informationen erhalten, um abstimmen zu können.
Die Abgeordneten würden dann nur noch die Ergebnisse, für ihren Bereich, verlesen, es würde zusammengerechnet werden und entweder muss dann die Autobahn gebaut werden oder, es wird abgelehnt. Im schlimmsten Fall hätte dann die Autobahn zwei Enden, die nicht miteinander verbunden werden können.
Entscheidungsbefugnis hätte dann kein Bürgermeister, kein Abgeordneter im Landtag oder im Bundestag, denn entscheiden würden nur noch die Bürger und die Minister haben nur noch, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, den Entscheid umzusetzen.
Die Bürger müssten ebenfalls darüber entscheiden, welche Verträge mit Unternehmen, im In- und Ausland, geschlossen werden, wer Förderungen erhalten kann, welche Verträge ggf. gekündigt werden müssen, usw.
In der Schweiz gibt es auch großflächige Volksentscheide und alle 6 Monate müssen sich die Bürger durch Unterlagen lesen, die Umzugskartons füllen würden.
Aufgrund der Vielzahl der Volksentscheide, die notwendig wären, müsste der Bürger einen erheblichen Zeitaufwand betreiben, da Aktenberge durchgelesen werden müssen, die letztendlich zur Entscheidung führen sollen.
In der Schweiz ist so mancher Volksentscheid in die falsche Richtung gelaufen, weil die Bürger abgestimmt haben, ohne die Akten gelesen zu haben. So blieb ein Dorf, über Jahrzehnte (Kanton Uri) ohne Strom, weil die Bürger sich gegen eine Stromtrasse entschieden hatten, die das Dorf mit Storm versorgt hätte.
Auch eine zeitnahe Planung und Umsetzung, per Beschluss, wäre nicht möglich, denn die Planung und Durchführung von Volksentscheiden nimmt Zeit in Anspruch und könnte nur in einem Turnus durchgeführt werden, um nicht, für jeden einzelnen Antrag, auch einzelne Volksentscheide durchführen zu müssen.
Die Verwaltungsgebühren wären enorm.
Welche Probleme sich aus Volksentscheidungen ergeben können, sieht man z.B. auch am ehemaligen Flughafen Tempelhof, in Berlin. Der Volksentscheid verbietet die Bebauung des Geländes, genauso, wie eine Bebauung am Rand. Selbst Unterstellmöglichkeiten, die auf Dauer ausgelegt sind, dürfen nicht auf dem Gelände errichtet werden. Auch eine Bepflanzung mit Bäumen, die im Sommer für Schatten sorgen könnten, ist nicht zulässig. Um das zu ändern, würde ein neuer Volksentscheid initiiert werden müssen.
Eine direkte Demokratie klingt zwar gut, ist, in kleinen Bereichen auch meist durchführbar, aber mit so vielen Tücken und Aufwand, für den Bürger und die Verwaltung, verbunden, dass der Bürger sehr schnell überfordert wäre und die Haushalt die finanziellen Belastungen kaum aushalten könnte
