Zitat von Admina R am 20. August 2026, 20:00 Uhr[caption id="attachment_4200" align="aligncenter" width="801"]
KI-Symbolbild[/caption]
Wieder einmal wird über die Frage diskutiert, ab wann Kinder Zugang zum Internet haben sollten.
Das Hinterfragen ist durchaus berechtigt, denn Kindern sind, im Internet, Gefahren ausgesetzt. Egal, ob sie sich auf Game-Seiten bewegen oder in den "Sozialen"-Netzwerken, sobald Kinder als Kinder zu erkennen sind, werden sie, von Erwachsenen, oft als Kind getarnt, angeschrieben und zu sexuellen Handlungen überredet oder gar gezwungen. Auch der Fall, wo Kinder zu Selbstverletzungen, bis hin zur Selbsttötung überredet bzw. gezwungen wurden, dürfte noch in der Erinnerung sein.
Dass Kinder geschützt werden müssen, steht außer Frage, die Frage ist aber, wie Kinder geschützt werden können.
Diskutiert wird, wie alt Kinder sein sollten, um Zugang zum Internet zu erhalten und hier will der Staat eine Altersuntergrenze festlegen. Die Rede ist von einer Altersuntergrenze zwischen 14. und 16. Jahren.
Weitaus sinnvoller wäre es, dass Kinder lernen, mit dem Internet umzugehen und Gefahren zu erkennen und das bereits im Grundschulalter. Eltern drücken bereits früh ihren Kindern ein Handy, mit Internetzugang, in die Hand. Kinder sollen erreichbar sein, aber Eltern wollen auch den Standort des Kindes wissen. Beides ist verständlich. Allerdings übertragen sie damit den Kindern eine Verantwortung, für ein selbstverantwortliches Verhalten, das Kinder nicht übernehmen können. Wenn Kinder ins Internet gehen können, werden sie es auch tun, und zwar auch dann, wenn Eltern nicht daneben sitzen und mal draufschauen. Sinnvoll ist es daher, Sperrfunktionen, die Handys bieten bzw. heruntergeladen werden können, auch zu nutzen.
Sinnvoll kann es auch sein, dem Kind ein Prepaid-Handy zu geben, das nur einmal im Monat, und das konsequent, mit einem kleinen Betrag, aufgeladen wird. So steht dem Kind ein Betrag zur Verfügung, um zu Hause anzurufen, aber nicht, um lange Chatgespräche, über das Handy, zu führen und damit in Gefahr zu geraten.
Wichtig ist aber, dass das Kind seinen Eltern vertraut und jederzeit zu ihnen kommen kann, wenn es selbst Mist gebaut hat oder etwas erlebt hat, was es nicht einordnen kann und sich unangenehm angefühlt hat.
Eltern sind für die Erziehung und die Betreuung ihrer Kinder zuständig. Übernimmt das der Staat, bedeutet das Jugendamt, Familienrichter und Heime.
Was kann der Staat tun?
Der Staat kann z.B. Zugangsvoraussetzungen festlegen, die nicht ausschließlich ans Alter gebunden sind.
Diskutiert wird schon lange über eine Klarnamenspflicht, bei der Anmeldung ins Internet und dem Zugriff auf online Apps/Programme. Dabei wären unterschiedliche Modelle möglich.
- Auf dem genutzten Gerät wird eine ID-Erstellt, die Name, Wohnort und Geburtstag enthält. Weiterhin eine Erkennung über die Gesichtserkennung. Will man sich irgendwo anmelden, z.B. bei Facebook, wäre dies nur über die Gesichtserkennung möglich, die dann nichts weiter als ein OK an Facebook und Co sendet. Für jede Person, die dann das Gerät mitnutzt, müsste dann ein eigenes Profil mit einer eigenen ID erstellt werden. Auf die Weise wäre die Person, am Gerät, identifizierbar, eine andere Person kann das Profil nicht nutzen oder öffnen. Vorteil wäre, dass die Informationen nicht auf irgendwelchen Servern, im Ausland, gespeichert werden - und das können sehr viele sein, wenn man unterschiedliche Programme nutzt - sondern auf dem PC verbleibt. Dies würde dann auch sämtliche Passworteingaben ersetzen und ein Hacken des PCs wäre auch kaum sinnvoll, der der Hacker nicht das Gesicht des Nutzers hat. Behörden könnten dann, über den Provider, mit der ID, Auskunft über eine Person erhalten.
- Oder, das der Anbieter einer Online-App dazu verpflichtet wird, die Identität, beim ersten Anmelden, festzustellen und bei jedem erneuten Anmelden überprüft.
Beide Möglichkeiten, wobei es sicher auch noch andere geben wird, bieten die Möglichkeit, eine Person identifizierbar zu machen. Aus einem Klaus, 48 Jahre alt, kann kein Klaus, 13 Jahre alt, mehr werden, denn das Alter der Person kann automatisch erkannt werden und es ist möglich, Erwachsene auf den Jugend- und Kinderbereichen zu verbannen.
Ob, und inwieweit das, gesetzlich, umgesetzt werden könnte, müsste dann, von den zuständigen Behörden und Personen, geprüft werden. Es würde aber Kinder und auch Erwachsenen, vor Tätern schützen und es würde verhindern, das Täter automatisierte Programme nutzen können, die Identitäten verschleiern.
Klar ist aber, dass der Staat nicht verhindern kann, wenn Eltern ihren Kindern ein Handy in die Hand drücken, ohne die Kinder auf Gefahren hinzuweisen, ihnen die Möglichkeit geben, Gefahren zu erkennen und den Kindern zu vermitteln, dass sie sich, mit allem an sie wenden können. Klar ist aber auch, dass Eltern nicht verhindern können, dass Kinder Zugänge über Freunde, nutzen, denn da helfen nur technische Sperren, die das verhindern.
Wir brauchen also keine Altersbeschränkungen für Kinder, sondern Eltern, die ihren Kindern das nötige Wissen mitgeben und ein Staat, der Zugangsmöglichkeiten sicherer macht.
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Das Hinterfragen ist durchaus berechtigt, denn Kindern sind, im Internet, Gefahren ausgesetzt. Egal, ob sie sich auf Game-Seiten bewegen oder in den "Sozialen"-Netzwerken, sobald Kinder als Kinder zu erkennen sind, werden sie, von Erwachsenen, oft als Kind getarnt, angeschrieben und zu sexuellen Handlungen überredet oder gar gezwungen. Auch der Fall, wo Kinder zu Selbstverletzungen, bis hin zur Selbsttötung überredet bzw. gezwungen wurden, dürfte noch in der Erinnerung sein.
Diskutiert wird, wie alt Kinder sein sollten, um Zugang zum Internet zu erhalten und hier will der Staat eine Altersuntergrenze festlegen. Die Rede ist von einer Altersuntergrenze zwischen 14. und 16. Jahren.
Weitaus sinnvoller wäre es, dass Kinder lernen, mit dem Internet umzugehen und Gefahren zu erkennen und das bereits im Grundschulalter. Eltern drücken bereits früh ihren Kindern ein Handy, mit Internetzugang, in die Hand. Kinder sollen erreichbar sein, aber Eltern wollen auch den Standort des Kindes wissen. Beides ist verständlich. Allerdings übertragen sie damit den Kindern eine Verantwortung, für ein selbstverantwortliches Verhalten, das Kinder nicht übernehmen können. Wenn Kinder ins Internet gehen können, werden sie es auch tun, und zwar auch dann, wenn Eltern nicht daneben sitzen und mal draufschauen. Sinnvoll ist es daher, Sperrfunktionen, die Handys bieten bzw. heruntergeladen werden können, auch zu nutzen.
Sinnvoll kann es auch sein, dem Kind ein Prepaid-Handy zu geben, das nur einmal im Monat, und das konsequent, mit einem kleinen Betrag, aufgeladen wird. So steht dem Kind ein Betrag zur Verfügung, um zu Hause anzurufen, aber nicht, um lange Chatgespräche, über das Handy, zu führen und damit in Gefahr zu geraten.
Wichtig ist aber, dass das Kind seinen Eltern vertraut und jederzeit zu ihnen kommen kann, wenn es selbst Mist gebaut hat oder etwas erlebt hat, was es nicht einordnen kann und sich unangenehm angefühlt hat.
Eltern sind für die Erziehung und die Betreuung ihrer Kinder zuständig. Übernimmt das der Staat, bedeutet das Jugendamt, Familienrichter und Heime.
Der Staat kann z.B. Zugangsvoraussetzungen festlegen, die nicht ausschließlich ans Alter gebunden sind.
Diskutiert wird schon lange über eine Klarnamenspflicht, bei der Anmeldung ins Internet und dem Zugriff auf online Apps/Programme. Dabei wären unterschiedliche Modelle möglich.
Beide Möglichkeiten, wobei es sicher auch noch andere geben wird, bieten die Möglichkeit, eine Person identifizierbar zu machen. Aus einem Klaus, 48 Jahre alt, kann kein Klaus, 13 Jahre alt, mehr werden, denn das Alter der Person kann automatisch erkannt werden und es ist möglich, Erwachsene auf den Jugend- und Kinderbereichen zu verbannen.
Ob, und inwieweit das, gesetzlich, umgesetzt werden könnte, müsste dann, von den zuständigen Behörden und Personen, geprüft werden. Es würde aber Kinder und auch Erwachsenen, vor Tätern schützen und es würde verhindern, das Täter automatisierte Programme nutzen können, die Identitäten verschleiern.
Klar ist aber, dass der Staat nicht verhindern kann, wenn Eltern ihren Kindern ein Handy in die Hand drücken, ohne die Kinder auf Gefahren hinzuweisen, ihnen die Möglichkeit geben, Gefahren zu erkennen und den Kindern zu vermitteln, dass sie sich, mit allem an sie wenden können. Klar ist aber auch, dass Eltern nicht verhindern können, dass Kinder Zugänge über Freunde, nutzen, denn da helfen nur technische Sperren, die das verhindern.
Wir brauchen also keine Altersbeschränkungen für Kinder, sondern Eltern, die ihren Kindern das nötige Wissen mitgeben und ein Staat, der Zugangsmöglichkeiten sicherer macht.
